1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Kenia: Historisches Urteil gegen Analtests

23. März 2018

Kenias oberstes Berufungsgericht hat umstrittene Analtests bei mutmaßlich Schwulen für rechtswidrig erklärt. Der erzwungene Eingriff verletze die Grundrechte der Betroffenen, erklärten die Richter.

https://p.dw.com/p/2uqGr
Afrika Homosexualität in Kenia
Demonstranten in Kenias Hauptstadt Nairobi (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/D. Kurokawa

Die "Nationale Menschenrechtskommission für Schwule und Lesben" (NGLHRC) bezeichnete das Urteil als "signifikanten Sieg für die Menschenrechte in Kenia". "Mit diesem Urteil sagen die Richter, dass wir es alle verdient haben, mit Würde behandelt zu werden", so die Organisation. Anal-Untersuchungen bei mutmaßlich homosexuellen Männern hätten keine medizinische Grundlage, verletzten das Recht auf Privatsphäre und Würde und kämen Folter gleich.

Die NGLHRC hat zwei Männer in ihrem jahrelangen Rechtsstreit vertreten. Sie wurden 2015 wegen Verdachts auf Homosexualität festgenommen und gezwungen, sich dem Test zu unterziehen. Sie wurden ebenfalls gezwungen, HIV-Tests zu machen. Zunächst war das Urteil gegen die Kläger ausgefallen, die NGLHRC ging jedoch in Berufung. 

Homosexualität - in vielen Ländern Afrikas strafbar

Das Urteil gilt als historisch, weil in Afrika gesetzliche Kriminalisierung und Diskriminierung von Homosexuellen weit verbreitet sind. Laut der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch ist Kenia eines von acht Ländern weltweit, die nach 2010 noch angebliche Schwule zu Analuntersuchungen zwangen. Die anderen Länder sind demnach Kamerun, Ägypten, Libanon, Tunesien, Turkmenistan, Uganda und Sambia.

In Kenia ist Homosexualität - wie in vielen afrikanischen Ländern - illegal. Homosexueller Verkehr kann mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden. Auch dagegen hat die NGLHRC Klage eingereicht, das Oberste Gericht verhandelt den Fall derzeit.

Auch Ärzte forderten Ende der Analtests

Mit dem Urteil vom Donnerstag stellen sich die Richter auf die Seite kenianischer Ärzte, die ihrerseits ein Ende von Analuntersuchungen gefordert hatten. Ein solches Vorgehen unter Zwang sei unabhängig von den Umständen zu verurteilen, hatte die kenianische Ärztekammer im September 2017 erklärt. Ärzte halten es zudem wissenschaftlich für unmöglich, mit einer Untersuchung des Rektums Analverkehr nachweisen zu wollen.

Menschenrechtler werfen der kenianischen Polizei vor, Homosexuelle zu diskriminieren und sie mit der Untersuchung demütigen zu wollen. Dem NGLHRC zufolge wird die Androhung einer derartigen Untersuchung auch oft benutzt, um eine Bezahlung oder sexuelle Dienste zu erzwingen. Laut einemBericht von Human Rights Watch haben Homosexuelle in Kenia Angst um ihre Sicherheit.

ie/mak (epd, dpa, rtr)