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Politik

Kabinett beschließt Lockerungen für Geimpfte

4. Mai 2021

Das Bundeskabinett hat die geplanten Erleichterungen der Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

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Deutschland Coronavirus l  Impfstart bei der Polizei in Rheinland-Pfalz
Ein Polizeibeamter in Rheinland-Pfalz wird gegen Corona geimpftBild: Andreas Arnold/dpa/picture alliance

Wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht mitteilte, wurde die Verordnung im sogenannten Umlaufverfahren gebilligt. Die SPD-Politikerin sprach von einem wichtigen Schritt hin zur Normalität. In einem Rechtsstaat müsse klar sein, dass die Einschränkungen nur mit "gutem Grund" möglich seien, um das Leben und die Gesundheit von anderen zu schützen. "Sobald dieser Grund wegfällt, muss genauso klar sein, dass dann auch diese Einschränkung nicht mehr erfolgen darf."

Lambrecht sagte weiter: "Rechtsstaatliche Grundsätze gelten nicht nur in Schönwetterzeiten, sondern sind gerade in Krisenzeiten besonders wichtig." Wenn das Risiko einer Virusübertragung bei vollständig Geimpften und Genesenen stark vermindert sei, müsse das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden. "Dies haben wir jetzt umgesetzt." Die positive Entwicklung der Inzidenzzahlen "macht uns Hoffnung, dass wir alle auf einem guten Weg sind", fügte die Justizministerin hinzu.

Deutschland Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht
Bundesjustizministerin Christine LambrechtBild: Thomas Koehler/BMJV/photothek

Kein negativer Test mehr nötig

Demnach sollen Geimpfte und Genesene keinen negativen Test mehr brauchen, wenn sie zum Beispiel einkaufen gehen oder zum Friseur wollen. Sie könnten sich dann etwa mit weiteren Geimpften treffen und würden bei Treffen mit Ungeimpften im Familien- oder Freundeskreis nicht mitgezählt. Ausgangsbeschränkungen gelten dann ebenfalls nicht mehr für sie. Nach Reisen müssten sie nicht in Quarantäne - es sei denn, sie reisen aus einem Virusvariantengebiet ein.

Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum sollen allerdings weiter gelten. "Der Erfolg der Impfungen bedeutet nicht, dass wir achtlos werden dürfen", betonte Lambrecht. Die Pandemie sei noch nicht überstanden und ein individuelles Restrisiko bestehe auch bei Geimpften und Genesenen.

Einige Länder sind vorgeprescht

Mehrere Bundesländer haben Teile dieser neuen Regelung bereits umgesetzt und Geimpfte etwa mit negativ Getesteten gleichgestellt. Sie wollten nicht auf die Regierungskoalition warten - auch weil Gerichtsurteile zur Bundes-Notbremse drohten. Als Beleg für eine vollständige Impfung soll ein Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch akzeptiert werden.

Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Dies ist meist die zweite Spritze, beim Präparat von Johnson & Johnson reicht eine. Dass man genesen ist, soll man ebenfalls belegen müssen - und zwar mit einem Nachweis eines positiven PCR-Labortests, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Die Bundesregierung erlässt die neue Verordnung auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes.

Nach dem Kabinett müssen noch Bundestag und Bundesrat der Verordnung zustimmen - es wird erwartet, dass dies noch in dieser Woche erfolgt. Wenn beide Gremien bis Freitag zustimmen sollten, könnten die Lockerungen schon am Samstag gelten.

Kretschmann optimistisch

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann signalisierte, dass die Bundesländer die geplanten Lockerungen mittragen. "Ich denke, dass wir das am Freitag im Bundesrat beschließen werden", sagte der Grünen-Politiker in Stuttgart. Niemand wolle dieses Verfahren jetzt noch aufhalten. 

Kretschmann betonte: "Es handelt sich nicht um Sonderrechte. Wir können diesen Menschen begründet bestimmte Rechte nicht mehr entziehen. Auch wenn das Nicht-Geimpfte als ungerecht empfinden." Der Regierungschef wandte aber ein, dass es für die Behörden nicht leicht sei, bei den Ausgangsbeschränkungen zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften zu unterscheiden.

kle/qu (epd, afp, dpa, rtr)