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Politik

Kabinett einigt sich auf verschärfte Abschieberegeln

17. April 2019

Damit nicht mehr so viele Rückführungen scheitern, hat die Bundesregierung den Entwurf des "Geordnete-Rückkehr-Gesetzes" verabschiedet. Es sieht unter anderem vor, die Inhaftierung von Ausreisepflichtigen zu erleichtern.

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München Flughafen - Polizisten
Abschiebung eines afghanischen Flüchtlings am Flughafen München (Archivbild)Bild: picture-alliance/ZUMAPRESS/S. Babbar

Auf den Weg gebracht hatte das Vorhaben das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Horst Seehofer (CSU). Sein Entwurf sieht vor, dass zukünftig deutlich weniger Geld als bisher für Ausländer ausgegeben werden soll, die schon in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind. "Deren Leistungen werden sozusagen auf die Rückfahrkarte begrenzt", sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei nach der Kabinettssitzung in Berlin.

Außerdem sollen die Möglichkeiten ausgeweitet werden, Ausreisepflichtige vor einer geplanten Abschiebung in Haft zu nehmen. Eine Änderung der Voraussetzungen für eine angenommene Fluchtgefahr soll dafür sorgen, dass die Haft leichter durchgesetzt werden kann. Da es in Deutschland momentan nur etwa 490 Haftplätze für ausreisepflichtige Ausländer gibt, will Seehofer bis 2022 erlauben, diese auch in regulären Gefängnissen unterzubringen - allerdings strikt getrennt von Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen.

Nach Angaben des Innenministers sind 2018 erstmals mehr Abschiebeversuche gescheitert als gelungen. 31.000 angesetzte Abschiebungen hätten im vergangenen Jahr nicht stattgefunden, nur 26.000 seien durchgesetzt worden, erklärte Seehofer. Dies sei ein Zustand, den ein Innenminister nicht hinnehmen könne.

Städte und Gemeinden überfordert

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), sagte im Deutschlandfunk, es sei richtig, alles dafür zu tun, dass diejenigen, die keinen Schutzanspruch haben, Deutschland wieder zügig verlassen. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßte den Gesetzentwurf als "gutes Instrument, um eine Überforderung der Städte und Gemeinden zu vermeiden".

Nach Angaben von Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg erhielten im vergangenen Jahr von den rund 180.000 nach Deutschland eingereisten Flüchtlingen weniger als 40 Prozent einen Status als anerkannte Flüchtlinge oder als Schutzbedürftige. "Trotz klarer Rechtsregeln gelingt es aber immer weniger, dass diese Menschen in ihre Herkunftsländer zurückkehren."

Opposition spricht von "Rechtsbruch"

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae bezeichnete die Unterbringung von Ausreisepflichtigen in normalen Gefängnissen als rechtswidrigen Systembruch. Es liege der Gedanke nahe, "dass im Bundesinnenministerium Abschiebehäftlinge offenbar kollektiv als Straftäter eingestuft werden", so Thomae gegenüber der "Augsburger Allgemeinen". Auf einen möglichen Rechtsbruch verweist auch die Grünen-Bundesvorsitzende Annalena Baerbock. Zudem schaffe das Arbeitsverbot für Geduldete, die nicht bei der Beschaffung von Ersatzpapieren mitwirken, ein neues Prekariat und sei "Nährboden für Perspektivlosigkeit und Kriminalität".

Kritik an der Gesetzesvorlage kommt nicht nur von der Opposition, sondern auch von der Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl. Deren Geschäftsführer Günter Burkhardt erklärte, der Vorschlag ziele "auf Entrechtung, mehr Haft und ein Verdrängen aus Deutschland durch Entzug von Sozialleistungen" ab.

djo/stu (afp, dpa, epd)