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Kabinett beschließt Korruptionsregister

29. März 2017

Korrupte und betrügerische Unternehmen sollen künftig von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Eine zentrale Datenbank soll die rechtlichen Verstöße von Firmen sammeln.

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Symbolbild Transparency International Korruption
Bild: picture-alliance/dpa/P. Steffen

Deutschland soll ein bundesweites Korruptionsregister bekommen, das die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an betrügerische Firmen verhindert. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) beschlossen.

 "Ehrliche Arbeit muss sich lohnen", betonte Zypries. "Unternehmen, die bestechen, Steuern hinterziehen, den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen oder Terrorismus finanzieren, sollen dagegen nicht von öffentlichen Aufträgen und damit Steuergeldern profitieren." Das neue Register ermögliche "schnell und unkompliziert" eine Überprüfung, ob es bei einem Unternehmen zu Straftaten gekommen sei.

Erfassung von Rechtsverstößen bislang schwierig

Dem Entwurf nach sollen öffentliche Auftraggeber über ein zentrales sogenanntes Wettbewerbsregister prüfen können, ob Unternehmen Rechtsverstöße begangen haben. Das Wettbewerbsregister soll dem Entwurf zufolge beim Bundeskartellamt geführt werden. Zwar können schon heute Unternehmen ausgeschlossen werden, die Wirtschaftsdelikte begangen haben. Für öffentliche Auftraggeber ist es aber schwierig zu prüfen, ob ein Unternehmen auffällig wurde. In den Bundesländern gibt es bereits solche Register, aber mit unterschiedlichen Vorgaben. Dort werden auch nur Rechtsverstöße erfasst, die in dem jeweiligen Land bekannt werden.

Das öffentliche Auftragsvolumen beläuft sich auf jährlich zwischen 280 und 300 Milliarden Euro. Nach den Gesetzesplänen muss die öffentliche Hand - also Gemeinden, Landesbehörden oder Bundesministerien - ab einem Auftragswert von 30.000 Euro vor Erteilung des Zuschlags beim Register elektronisch abfragen, ob das Unternehmen darin geführt ist.

Industrieverband bemängelt fehlenden Schadensersatz

Gemeldet werden müssen rechtskräftige Urteile und Bußgeldbescheide. Als "gravierende Rechtsverstöße", die zum Ausschluss führen sollen, gelten Straftaten wie Bestechung, Geldwäsche, Betrug, Steuerhinterziehung, Terrorismusfinanzierung, kriminelle Vereinigungen oder Menschenhandel. Aber auch Verstöße gegen das Kartell-, Arbeits- oder Sozialrecht können zum Ausschluss führen.

Nach drei bis fünf Jahren werden Eintragungen gelöscht - es sei denn, die Firma weist eine "Selbstreinigung" nach. Der Industrieverband BDI forderte, dass jetzt alle entsprechenden Länderregelungen entfallen müssten. Auch dürften die Voraussetzungen für einen Eintrag nicht verschärft werden. Nötig seien zudem Regeln für eine Löschung falscher Einträge sowie für Schadenersatz.

myk/se (dpa, afp)