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Keine Unterschrift

30. Juni 2008

Der EU-Reformvertrag liegt in Deutschland vorerst auf Eis. Bundespräsident Horst Köhler hat die Ratifizierung erwartungsgemäß gestoppt.

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Bundespräsident Köhler unterschreibt diesmal nichtBild: DHI Warschau

Das Staatsoberhaupt wird die Ratifikationsurkunde zum Lissabon-Vertrag vorerst nicht unterzeichnen. "Angesichts vorliegender Anträge auf einstweilige Anordnung folgt der Bundespräsident damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts", teilte das Präsidialamt am Montag (30.6.2008) in Berlin mit. Die Karlsruher Richter prüfen zurzeit mehrere Klagen gegen den Reformvertrag, der von allen 27 EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden muss.

Die Linken und Gauweiler

Zu den Klägern zählt die Linksfraktion, die den Vertrag von Lissabon ebenso wie der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler für verfassungswidrig erklären lassen möchte. Köhler will erst abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht mit diesen Beschwerden verfährt. Der Vertrag kann nach dem irischen Nein möglicherweise nicht wie geplant zum 1. Januar 2009 oder zumindest vor der Europawahl im Juni 2009 in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat haben das Vertragswerk bereits ratifiziert.

Bundeskanzlerin Angela Merkel, Abstimmung über den EU Lissabon Vertrag
Erfolgreich: Abstimmung im Bundestag über den Vertrag (24.4.2008)Bild: picture-alliance/ dpa

Das Bundesverfassungsgericht will das Verfahren zum sogenannten Lissabon-Vertrag beschleunigt betreiben. Noch sei nicht entschieden, ob und wann eine mündliche Verhandlung angesetzt werde, hieß es in Karlsruhe. Eine Entscheidung noch in diesem Jahr gilt als unwahrscheinlich. Bundestag und Bundesrat haben den Reformvertrag jeweils mit großer Mehrheit gebilligt.

Effizienter und demokratischer?

Der EU-Reformvertrag löst den Entwurf einer Europäischen Verfassung ab, der im Sommer 2005 an Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war. Er soll die EU effizienter und demokratischer machen, indem unter anderem die Mitspracherechte des Europaparlaments ausgeweitet werden.

Noch ist Deutschland nicht in Zugzwang, was die Ratifizierung anbetrifft. Denn neben einem positiven Votum der Iren steht auch noch die Zustimmung aus Ländern wie Schweden oder Spanien aus. In Tschechien ist der Vertrag derzeit ebenfalls zur Prüfung beim Verfassungsgericht. (sams)