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Jeder so, wie er mag

Gerda Meuer, Brüssel1. Oktober 2002

Die EU-Außenminister sind am Montag (30.9.) zu Beratungen in Brüssel zusammengekommen. Im Mittelpunkt des Treffens stand der anhaltende Streit mit den USA über den Internationalen Strafgerichtshof (ICC).

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Streitpunkt Strafgerichtshof

Die Außenminister der Europäischen Union einigten sich schnell auf einen Kompromissvorschlag an die USA: Die EU-Staaten dürfen bilaterale Abkommen mit Amerika schließen, die das Internationale Strafgericht aushebeln können. Allerdings müssen zuvor eine ganze Reihe von Bedingungen erfüllt werden.

USA schließen Sonderabkommen

Der Kompromiss musste gefunden werden, weil es in der EU in Sachen Weltgericht 13 zu 2 stand: Großbritannien und Italien weigerten sich, dem Verbot bilateraler Sonderabkommen zuzustimmen. Mit diesen speziellen Vereinbarungen haben die USA bereits zwölf Länder verpflichtet, amerikanische Staatsbürger nicht an den Internationalen Strafgerichtshof auszuliefern - darunter auch den EU-Beitrittskandidaten Rumänien. Und sowohl London als auch Italien sind nicht abgeneigt, sich diesen Staaten anzuschließen.

Was gilt jetzt?

Nach der Vereinbarung gelten jetzt folgende Regeln: Zunächst muss der betreffende EU-Staat klären, ob nicht bestehende Abkommen ausreichen, um Washington zufrieden zustellen - etwa Auslieferungsabkommen oder die so genannten Vereinbarungen zur Truppenstationierung.

Noch höher gelegt wird die Messlatte, indem Brüssel festschreibt, dass US-Bürger, die nicht an das ICC ausgeliefert werden, in den USA vor Gericht kommen. Und schließlich soll auch der Personenkreis begrenzt werden, der nicht von dem neuen Gerichtshof in Den Haag belangt werden kann. Die Ausnahme soll im Prinzip nur für Soldaten und Diplomaten gelten. Die Einheit nach außen wurde mit dem Vorschlag erreicht.

Einheit nach außen

Deutschland wird kein Sonderabkommen mit Washington schließen. Jetzt muss abgewartet werden, wie die USA auf den neuen Vorstoß vom alten Kontinent reagieren. Denn noch stehen die Amerikaner auf dem Standpunkt, es müssten alle amerikanischen Staatsbürger von der Gerichtsbarkeit des ICC ausgenommen werden, um willkürliche Strafverfolgungen zu verhindern.

Für den deutschen Außenminister Joschka Fischer ist der Beschluss ein Schritt nach vorn. Dennoch hatte sich der Minister mehr versprochen. "Wir hätten uns eine klarere Ablehnung gewünscht, was mögliche zwischenstaatliche Abmachungen angeht. Aber mit den Grundsätzen und Leitlinien sind wir sehr nah dran. Ich denke, das ist eine Entscheidung im Interesse des Internationalen Strafgerichtshofs", erklärte Fischer.