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Jan Ullrich droht weiter Knast

21. Juli 2015

Im Verfahren um den Alkohol-Unfall des Ex-Radprofis hat das Gericht einen Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgeschmettert. 143 km/h bei erlaubtem Tempo 80, da sieht der Richter keinen Ermessensspielraum.

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Jan Ulrich bei den Ankunft vor dem Gericht (Foto: dpa/picture alliance)
Bild: ARD

Alles sah nach einem Deal aus: Doch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten ihre Rechnung offensichtlich ohne den Richter gemacht. Das Bezirksgericht im Schweizer Weinfelden ordnete an, den Fall noch einmal aufzurollen. Jan Ullrich soll bei dem schweren Verkehrsunfall, den er im Mai 2014 im Kanton Thurgau verursacht hat, neben Alkohol auch Valium im Blut gehabt haben und noch schneller gefahren sein als ursprünglich angenommen.

Das Gutachten, wonach der 41-Jährige bei dem Unfall "nur" 139 km/h - bei erlaubtem Tempo 80 - fuhr, sei nicht glaubwürdig. Andere Gutachten würden von 143 km/h ausgehen. Der Unterschied sei erheblich, hieß es vor Gericht: Bei 143 Stundenkilometern sei er nämlich laut Schweizer Verkehrsrecht zu mindestens einem Jahr Gefängnis zu verurteilen.

Richter zeigt sich ungerührt ….

An einen Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung über eine 18-monatige Haftstrafe, die für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden sollte, sowie eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Schweizer Franken (etwa 9700 Euro) hielt sich das Gericht nicht. Die vorgelegte Anklageschrift wurde nicht genehmigt und zur Überprüfung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.

Ein weiteres Gutachten zog zudem die Aussagen des tief gefallenen Radstars zum Unfallhergang in Zweifel, so dass diese im Nachhinein als Schutzbehauptung gewertet werden könnten. Wann es zu einer weiteren Verhandlung und zur Urteilsfindung kommt, blieb zunächst unklar.

… und Ullrich schämt sich

Der bislang einzige deutsche Gesamtsieger der Tour de France (von 1997) hatte sich zuvor vor Gericht reumütig gegeben. "Das war dumm, ich schäme mich. Auf den überraschenden Verlauf das Sitzungstages reagierte er mit Unverständnis: "Ich bin enttäuscht."

Die Unfallstelle im Kanton Thrugau (Foto: EPA)
Nach dem UnfallBild: picture-alliance/dpa/Police Thurgau

Ullrichs Blut enthielt, wie das Gericht bekanntgab, zum Unfallzeitpunkt neben 1,8 Promille Alkohol auch 700 Mikrogramm Valium. Therapeutisch normal seien laut Gerichtspräsident Pascal Schmid nur bis zu 200 Mikrogramm. Bei der Kombination des schweren Beruhigungsmittels mit Alkohol, von der Ärzte dringend abraten, verstärken sich die möglichen Nebenwirkungen wie Tagesschläfrigkeit und eingeschränkte Aufmerksamkeit.

Überführter Dopingsünder

Ullrich, der seit Jahren in der Schweiz lebt, hatte am 19. Mai 2014 im Kanton Thurgau den schweren Autounfall verursacht, über den jetzt das Gericht befindet. Zwei Personen wurden bei dem Crash in Mattwil verletzt und mussten ins Krankenhaus gebracht werden. Der Unfallfahrer selbst blieb unversehrt. Der Sachschaden der drei demolierten Autos belief sich auf etwa 68.000 Euro. Im Jahr 2012 sperrte der Internationale Sportgerichtshof CAS Ullrich wegen Dopings und strich alle seine Ergebnisse bei Radrennen seit Mai 2005.

qu/wl (dpa, sid)