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Böhmermann: Merkel hat "mich filetiert"

3. Mai 2016

Bisher hatte der Satiriker geschwiegen. Doch nun scheint Böhmermann seinen ganzen Frust über die Folgen des Erdogan-Gedichts an der Kanzlerin auszulassen. Dem juristischen Streit kann er indes gelassen entgegensehen.

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Jan Böhmermann (Foto: Imago/Sven Simon)
Bild: Imago/Sven Simon

Der Satiriker Jan Böhmermann hat in der Affäre um sein Schmähgedicht auf den türkischen Präsident Recep Tayyip Erdogan scharfe Kritik an Bundeskanzlerin Angela Merkel geübt. "Die Bundeskanzlerin darf nicht wackeln, wenn es um die Meinungsfreiheit geht. Doch stattdessen hat sie mich filetiert, einem nervenkranken Despoten zum Tee serviert und einen deutschen Ai Wei Wei aus mir gemacht", sagte Böhmermann der Wochenzeitung "Die Zeit" unter Hinweis auf den chinesischen Künstler und Dissidenten. Das Blatt veröffentlichte Auszüge des Interviews vorab auf seiner Internetseite. Der Satiriker und Moderator äußerte sich erstmals seit seinem Rückzug aus der Öffentlichkeit.

Anzeigen "im höheren dreistelligen Bereich"

Böhmermann hatte Erdogan in einem Schmähgedicht in Vulgärsprache beleidigt, um nach eigenen Worten die Grenzen dessen aufzuzeigen, was in Deutschland als Satire erlaubt sei und was nicht. Merkel hatte das Gedicht in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu als "bewusst verletzend" bezeichnet und diese Äußerung über den Regierungssprecher öffentlich gemacht. Nach heftiger öffentlicher Debatte bezeichnete sie ihre Äußerung später als Fehler.

Die türkische Regierung hat ein Strafverfahren gegen Böhmermann nach Paragraf 103 gefordert, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt. Die notwendige Ermächtigung hatte Merkel der Staatsanwaltschaft erteilt. Nach Angaben des Mainzer Oberstaatsanwalts Gerd Deutschler sind gegen den Satiriker inzwischen Anzeigen "im höheren dreistelligen Bereich" eingegangen. Eine Vernehmung Böhmermanns sei anders als noch vergangene Woche nicht mehr konkret beabsichtigt, weil er seit Ende April anwaltlich vertreten werde, sagte Deutschler.

Nächste Böhmermann-Sendung am 12. Mai

Der Verteidigung werde nun zunächst Einsicht in die Akten gewährt. Ob dann eine inhaltliche Stellungnahme des Anwalts abgegeben werde, sei eine Frage der Verteidigungsstrategie, so der Staatsanwalt weiter. Um ein Strafverfahren einzuleiten, muss ein hinreichender Tatverdacht vorliegen. Ganz kurzfristig werde dazu keine Entscheidung fallen, sagte Deutschler. In der Koalition wird derzeit über die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 103 beraten.

Böhmermann war nach den heftigen Anfeindungen von türkischer Seite unter Polizeischutz gestellt worden. In dem "Zeit"-Interview spricht der Satiriker dem Blatt zufolge auch über diese Zeit in totaler Abschottung. Seine Sendung "Neo Magazin Royale" will Böhmermann nach mehrwöchiger Pause kommende Woche wieder aufnehmen. Die Sendung soll laut ZDF am 11. Mai aufgezeichnet und am Tag darauf ausgestrahlt werden.

sti/uh (afp, dpa, rtr)