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Interview mit Spätfolgen

24. Januar 2006
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Der Bundesgerichtshof hat einer Gesellschaft des Medienunternehmers Leo Kirch grundsätzlich Schadenersatz gegen die Deutsche Bank und deren Ex-Vorstandschef Rolf Breuer zugesprochen. Breuer habe mit einem Interview im Jahr 2002 seine vertraglichen Pflichten verletzt, erklärte das Gericht am Dienstag. Der Schadenersatz wurde aber auf die Printbeteiligungs GmbH beschränkt, die zu Kirchs Medienimperium gehörte. Über die Höhe muss nun weiter prozessiert werden. In dem umstrittenen Interview hatte Breuer im Februar 2002 die Kreditwürdigkeit Kirchs bezweifelt. Das Interview ist nach Darstellung Kirchs Ursache für die zwei Monate später eingetretene Insolvenz gewesen. Breuer habe mit seinen Äußerungen das Bankgeheimnis verletzt.