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Intendant: „Wir sind in großer Sorge"

21. November 2014

Zum Prozess gegen die DW-Autorin Gao Yu in China sagte Intendant Peter Limbourg: „Wir sind in großer Sorge.“ Limbourg forderte „ein faires Verfahren“ und darüber hinaus ungehindertes Arbeiten für Journalisten.

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Peter Limbourg
Bild: DW/M.Müller

Limbourg sagte im Journal der Deutschen Welle, die Art und Weise, wie die chinesische Staatsführung mit Gao Yu umgegangen sei, „ist unzumutbar“. Der Intendant weiter: „Wir fordern ein faires Verfahren und wir fordern auch, dass endlich Journalisten und Blogger in China so arbeiten können, dass sie nicht täglich um ihre Existenz und um ihre Freiheit fürchten müssen.“

Bereits am 9. Mai 2014 hatte der Intendant der DW hat die chinesischen Behörden wegen ihres Umgangs mit der Journalistin Gao Yu kritisiert. Es sei „menschenunwürdig, sie im Fernsehen als geständige Kriminelle vorzuführen“.

Limbourg sagte in der damaligen Stellungnahme weiter, Gao Yu habe „einen Anspruch auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren“. Er sei in großer Sorge um das Schicksal der 70-Jährigen, die seit vielen Jahren für die chinesische Redaktion des deutschen Auslandssenders arbeite. Dies habe er bereits der chinesischen Botschaft in Berlin mitgeteilt und nach dem plötzlichen Verschwinden Gao Yus um Aufklärung gebeten.

Limbourg: „Die Deutsche Welle baut Brücken der Verständigung und steht für Dialog mit China. Das schließt ein, dass wir auch kritischen Autoren eine Stimme geben, die in China selbst nicht publizieren können.“ Es müsse möglich sein, trotz Meinungsunterschieden in manchen Bereichen den Dialog offen und respektvoll zu führen.

Zuletzt war am 23. April 2014 ein Beitrag der renommierten Journalistin Gao Yu auf der Webseite der Deutschen Welle erschienen. Thema war der Sturz des reformorientierten Parteichefs Hu Yaobang 1986. Sein Tod im April 1989 gilt als Ausgangspunkt für die Demokratiebewegung in Peking und ganz China. Gao Yu hatte in den 1990er-Jahren sieben Jahre wegen ihrer journalistischen Arbeit in Haft gesessen. Auch damals wurde ihr „Publizieren von Staatsgeheimnissen“ vorgeworfen. 1995 war sie mit dem „Courage in Journalism Award“ ausgezeichnet worden.