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Politik

Abschiebestopp nach Syrien verlängert

6. Dezember 2019

Bis Mitte nächsten Jahres sollen Flüchtlinge aus Syrien grundsätzlich nicht in ihre Heimat abgeschoben werden können. Nach Ablauf der Frist soll der Abschiebestopp gelockert werden - für Straftäter zum Beispiel.

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Lübeck | Innenministerkonferenz
Bild: picture-alliance/dpa/C. Rehder

Die Innenminister von Bund und Ländern haben den Abschiebestopp für Flüchtlinge nach Syrien bis zum 30. Juni kommenden Jahres verlängert. Auf ihrer Herbstkonferenz in Lübeck fassten die Minister aber eine Lockerung ins Auge. Wann es dazu kommen könnte, ist noch völlig unklar.

In ihrem Beschluss forderten die Minister die Bundesregierung auf, "die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Rückführungen für einzelne Personengruppen möglich sind." Dies könnte für Gefährder und Kriminelle gelten, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben, und auch für Flüchtlinge, die privat regelmäßig nach Syrien reisen.

Lübeck | Innenministerkonferenz - Hans-Joachim Grote
Hans-Joachim Grote, Innenminister von Schleswig-Holstein: In Syrien gibt es keine AnsprechpartnerBild: picture-alliance/dpa/C. Rehder

Konsultationen innerhalb der Bundesregierung

Bis zur nächsten Innenministerkonferenz im Sommer soll das Auswärtige Amt die Lage in dem Bürgerkriegsland erneut bewerten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte: "Wir versprechen heute nicht, dass es zu Abschiebungen kommt nach dem 30.6., sondern wir versprechen, dass Konsultationen stattfinden innerhalb der Bundesregierung unter Federführung des Bundesinnenministers." Der Konferenzvorsitzende, Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU), wies darauf hin, dass es derzeit keine Ansprechpartner in Syrien gebe. Deutschland hat dort keine diplomatische Vertretung.

Polizei vor der Neuen Synagoge Berlin
Neue Synagoge Berlin: Der Schutz jüdischer Einrichtungen soll verstärkt werdenBild: picture-alliance/dpa/C. Soeder

Verstärkter Kampf gegen Rechtsextremismus

Darüber hinaus beschlossen die Ressortchefs, verstärkt gegen rechtsextreme Bestrebungen vorzugehen. So soll die Kooperation zwischen Polizei und Verfassungsschutz verbessert werden. Wer einen Waffenschein beantragt, soll künftig vom Verfassungsschutz überprüft werden. Mitgliedern einer extremistischen Vereinigung soll der Waffenschein entzogen werden können.

Die Sicherheit von jüdischen Einrichtungen soll verbessert werden. Es werde aber nicht jede Einrichtung rund um die Uhr von der Polizei bewacht, räumte der Schweriner Innenminister Lorenz Caffier (CDU) ein. Wichtig sei, dass ein schneller Einsatz der Polizei gewährleistet sei. Seehofer betonte, die Polizei werde immer dann vor Ort sein, wenn sich Menschen dort aufhalten.

Fußball Bundesliga, 6. Spieltag, 1. FSV Mainz 05 gegen VfL Wolfsburg
VfL Wolfsburg Ultras zünden Feuerwerkskörper: auch zugelassene pyrotechnische Gegenstände sollen in bestimmten Fällen unter Strafe stehen (Archivbild)Bild: Imago/T. Frey

Härtere Strafen für Gewalt in Stadien

Entschieden wollen die Innenminister auch gegen Gewalt im Fußball vorgehen. Dabei werde auch darüber nachgedacht, das Abbrennen von zugelassener Pyrotechnik in Stadien künftig unter Strafe zu stellen, hieß es in Lübeck.

"Sport steht für Wettkampf, Fairness und Respekt. Wir dulden keine Gewalt bei Fußballspielen, weder unter den Fans noch gegenüber den Unparteiischen", erläuterte Seehofer. Zuletzt hatten mehrfach tätliche Angriffe gegen Schiedsrichter bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

uh/rb (dpa,afp, SID)

Gewalt gegen Schiedsrichter in Deutschland