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Hintergrund: Der EU-Stabilitätspakt

19. Oktober 2010

Der 1997 beschlossene Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union soll den Euro stabil halten und übermäßiges Schuldenmachen verhindern. Fragen und Antworten.

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Euromünzen (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Was sieht der Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU vor?

Basis des Pakts sind die sogenannten Maastricht-Kriterien: ein Staatsdefizit von maximal drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) und ein Gesamt-Schuldenstand von höchstens 60 Prozent.

Warum ist eine Reform der EU-Regeln nötig?

Die härteste Sanktion gegen das Schuldenmachen sind empfindliche Geldstrafen. Sie wurden aber bisher nie verhängt - unter anderem, weil Deutschland und Frankreich 2005 eine Reihe von Ausnahmen durchsetzten. Besonders deutlich wurde die Schwäche des Paktes in der Schuldenkrise Griechenlands, das nur mit Milliardenhilfen der Euro-Länder gerettet werden konnte.

Warum soll der Pakt verschärft werden?

Ziel ist es, das Anhäufen von Schulden künftig frühzeitig zu unterbinden. Dafür sollen schneller härtere Sanktionen greifen. Defizitsünder der Euro-Zone müssen ein Pfand in Höhe von 0,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in Brüssel hinterlegen. Bei hartnäckigen Verstößen wird dieses Geld als Strafe einbehalten.

Welche Zugeständnisse machte Deutschland?

Die Bundesregierung speckte ihre mit der EU-Kommission vorgebrachte Forderung nach "automatischen Sanktionen" gegen Defizitsünder ab und kommt damit einer Gruppe von EU-Ländern um Frankreich entgegen. Die Strafen sollen nun erst nach einer sechsmonatigen Gnadenfrist greifen.

Wo lenkte Frankreich ein?

Die französische Regierung unterstützt im Gegenzug die Forderung von Bundeskanzlerin Angela Merkel nach einer Änderung der EU-Verträge. Merkel will hartnäckigen Defizitsündern das Stimmrecht im Ministerrat entziehen. Zudem fordert Deutschland ein geordnetes Insolvenzverfahren für Euro-Länder in Not.

Wie geht es nun weiter?

Kommende Woche Donnerstag und Freitag soll der EU-Gipfel den Kompromiss besiegeln. Über die EU-Vertragsänderung muss danach weiter beraten werden. Nach dem deutsch-französischen Vorschlag sollte sie "rechtzeitig vor 2013 ratifiziert werden", bevor die milliardenschweren Rettungspakete für Griechenland und andere Euro-Länder auslaufen. Dafür wäre in der EU Einstimmigkeit nötig. Ob diese hergestellt werden kann, ist offen.

Autorin: Stephanie Lob (afp)
Redaktion: Christian Walz