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Hilfsorganisation oder Terrorhelfer?

13. Juli 2010

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat die "Internationale Humanitäre Hilfsorganisation" verboten. Hat sie mit den Spendengeldern die Menschen in Gaza unterstützt oder Terrorakte der Hamas?

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Ein Leuchtkasten mit dem Logo der "Internationalen Humanitären Hilfsorganisation" (IHH), Foto: ap
Das Logo der IHH in Frankfurt am MainBild: dpa

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte am Montag (12.07.2010), die "Internationale Humanitäre Hilfsorganisation" IHH mit Sitz in Frankfurt am Main habe "unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe" die Hamas im Gazastreifen unterstützt. Diese habe das Ziel, Angehörige und Institutionen des Staates Israel "auch unter Einsatz von terroristischen Mitteln zu bekämpfen, ihnen Schaden zuzufügen und weitere Gewalt hervorzurufen." Organisationen, die sich aber von deutschem Boden aus gegen das Existenzrecht des Staates Israel richteten, hätten "ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit verwirkt", erklärte der CDU-Politiker.

Innenminister Thomas de Maizière (Foto: Archiv, ap)
Hat die IHH verboten: Innenminister Thomas de MaizièreBild: AP

Der Verein soll in den vergangenen drei Jahren 6,6 Millionen Euro an sechs Sozialvereine der Hamas im Gazastreifen überwiesen haben. Eine Unterscheidung zwischen humanitärer Hilfe und terroristischem Vorgehen gebe es innerhalb der Hamas nicht, argumentierte de Maizière. Dadurch trage die IHH zum einen dazu bei, den Einfluss der radikal-islamischen Hamas weiter zu steigern. Die Hintermänner sind nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes Funktionäre der "Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs" (IGMG), die mit ihren fast 30.000 Mitgliedern die größte islamistische Organisation in Deutschland ist. Es ist das dritte Verbot eines Hamas-Spendenvereins seit 2002.


IHH protestiert

Die Ermittlungen gegen die IHH wurden vor einem Jahr durch eine Anzeige wegen Geldwäscheverdachts ausgelöst. Am Montag durchsuchte die Polizei bei einer Großrazzia 29 Objekte des Vereins und seiner Funktionäre in Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen, um das Verbot durchzusetzen. Dabei wurden große Mengen von Akten und Datenträgern sowie Vereinsvermögen einschließlich einer Immobilie in Frankfurt am Main beschlagnahmt.

Das Gebäude der Islamischen Gemeinde Milli Görüs (IGMG), in Kerpen bei Koeln (Foto: Archiv, ap)
Was hat die IHH mit Milli Görüs zu tun?Bild: AP

Die IHH protestiert gegen das Verbot und kündigt rechtliche Schritte gegen die Verfügung an. Das Verbot durch den Innenminister sei "schändlich und rechtswidrig", erklärte der IHH-Vorsitzende Mustafa Yoldas. Mit seiner Entscheidung strafe de Maizière die Hilfe für die notleidende Bevölkerung im Gazastreifen ab. Der deutsche Staat mache sich damit "zum willfährigen Vollstrecker der israelischen Politik, die mit ihrem Terror gegen die palästinensische Bevölkerung diese an den Rand der Existenz gedrängt hat", erklärte Yoldas.


Nähe zu Milli Görüs?

Eine türkische Organisation mit dem Namen IHH hatte schon vor wenigen Wochen Schlagzeilen gemacht. Sie gehörte zu den Organisatoren des Transports von Hilfsgütern in den Gazastreifen, der von der israelischen Armee gewaltsam gestoppt wurde. Bei der Stürmung eines Schiffs der Hilfsflotte am 31. Mai 2010 wurden neun Menschen getötet. Die türkische und die deutsche IHH gehören zwar nicht zusammen, haben aber die gleichen Wurzeln. 1992 wurde die "Internationale Humanitäre Hilfsorganisation" in Freiburg gegründet, spaltete sich fünf Jahre später aber auf. Die deutsche Organisation distanzierte sich zuletzt sogar von der türkischen auf ihrer Internetseite.

Beide haben nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes aber enge Verbindungen zu "Milli Görüs". Die Hälfte der Gazaspenden der deutschen IHH kamen nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes direkt von "Milli Görüs". 3,35 Millionen Euro sammelte die IGMG im Rahmen einer "Opfertierkampagne" in ihren mehr als 300 Moscheen und Kulturvereinen in Deutschland. Die Organisation wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Innenministerien von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sehen in der Bewegung antisemitische Charakterzüge und unter anderem auch damit eine deutliche Gegnerschaft zur demokratischen Grundordnung.

Der zuständige Innenminister in Bund oder Land kann Vereine verbieten, "deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten". Ausländervereine können darüber hinaus verboten werden, wenn sie zum Beispiel ausländische Terrororganisation unterstützen. Seit der Abschaffung des sogenannten Religionsprivilegs im Jahr 2001 fallen auch Religionsgemeinschaften unter das Vereinsgesetz. Das Innenministerium hat in den vergangenen Jahren mehrere islamistische Vereine verboten, darunter auch zwei wegen Spenden an die Hamas: "Al-Aqsa" und deren Nachfolgeorganisation "Yatim-Kinderhilfe".

Autorin: Ina Rottscheidt (dpa/apn)

Redaktion: Diana Hodali