Herero und Nama verklagen Deutschland
Zwischen 1904 und 1908 haben Truppen der deutschen Kolonialmacht im heutigen Namibia zehntausende Menschen getötet. 2016 erkannte Deutschland das Verbrechen als Völkermord an. Aktivisten haben Deutschland jetzt verklagt.
Bis zu 90.000 Herero Herero, - (m./f.) jemand, der zu einem bestimmten südwestafrikanischen Volk gehört und Nama Nama, - (m.) jemand, der zu einem bestimmten südwestafrikanischen Volk gehört wurden Anfang des 20. Jahrhunderts von Truppen Truppe, -n (f.) hier: die Armee; eine Gruppe von Soldaten der deutschen Kolonialmacht Kolonialmacht, -mächte (f.) ein Land, das auch entfernte Gegenden beherrscht und ausnutzt getötet. Es geschah in einem Gebiet, das heute zu Namibia gehört. Deutsche Regierungen haben die Gewalttat lange nicht als Völkermord Völkermord, -e (m.) das absichtliche Töten von vielen Menschen einer Volksgruppe anerkannt. Erst 2016 akzeptierte etwas akzeptieren zu etwas „ja“ sagen; etwas so annehmen, wie es ist die Bundesregierung die Bezeichnung Bezeichnung, -en (f.) der Ausdruck . Im Gespräch mit Namibia wird über eine offizielle Entschuldigung diskutiert.
Einige Herero- und Nama-Aktivisten Aktivist, -n/Aktivistin, -nen jemand, der viel dafür tut, ein bestimmtes (politisches) Ziel zu erreichen haben Deutschland nun vor einem US-Gericht verklagt. Sie wollen an den Gesprächen der beiden Regierungen teilnehmen. Das lehnt die Bundesregierung aber ab. Niema Movassat von der Partei „Die Linke“ kritisiert dieses Verhalten: „Es ist absurd absurd eigenartig; komisch , eine Gruppe von jemanden von etwas aus|schließen verhindern, dass jemand an etwas teilnimmt; verhindern, dass jemand etwas bekommt Gesprächen über einen Völkermord auszuschließen jemanden von etwas aus|schließen verhindern, dass jemand an etwas teilnimmt; verhindern, dass jemand etwas bekommt , der sie selbst betrifft“, sagt er.
Die Aktivisten fordern vor Gericht auch Entschädigungszahlungen Entschädigungszahlung, -en (f.) Geld, das einen Schaden wiedergutmachen soll für die Nachkommen Nachkomme, -n (m.) das Kind oder ein Kind des Kindes von jemandem der Opfer. Das hatte die Bundesregierung allerdings schon früh öffentlich ausgeschlossen etwas aus|schließen hier: sagen, dass etwas nicht möglich ist; sagen, dass etwas nicht passieren wird . Sie wäre aber eventuell dazu bereit, Geld an Namibia zu zahlen, das der gesamten Bevölkerung nützt. Doch die Kläger glauben nicht, dass eine solche Zahlung bei den Opfern und ihren Nachkommen ankommen wird.
Laut dem CDU-Politiker Ruprecht Polenz, Deutschlands Sondergesandtem Sondergesandte, -n (m./f.) jemand, der einen Staat in einer besonderen Aufgabe vertritt für die Gespräche mit Namibia, wird die Klage das Gespräch der beiden Regierungen nicht beeinflussen. „Aus Sicht aus jemandes Sicht nach Meinung von jemandem der Bundesregierung ist die Frage, wie heute mit mit etwas um|gehen etwas behandeln den Ereignissen von 1904 bis 1908 umgegangen mit etwas um|gehen etwas behandeln wird, mit den Verbrechen, die damals begangen etwas begehen hier: etwas machen (z. B. ein Verbrechen) wurden, eine politisch-moralische moralisch so, dass es darum geht, was gut und richtig ist und keine rechtliche“, so Polenz.
Herero und Nama verklagen Deutschland
Herero, - (m./f.) — jemand, der zu einem bestimmten südwestafrikanischen Volk gehört
Nama, - (m.) — jemand, der zu einem bestimmten südwestafrikanischen Volk gehört
Truppe, -n (f.) — hier: die Armee; eine Gruppe von Soldaten
Kolonialmacht, -mächte (f.) — ein Land, das auch entfernte Gegenden beherrscht und ausnutzt
Völkermord, -e (m.) — das absichtliche Töten von vielen Menschen einer Volksgruppe
etwas akzeptieren — zu etwas „ja“ sagen; etwas so annehmen, wie es ist
Bezeichnung, -en (f.) — der Ausdruck
Aktivist, -n/Aktivistin, -nen — jemand, der viel dafür tut, ein bestimmtes (politisches) Ziel zu erreichen
absurd — eigenartig; komisch
etwas aus|schließen — hier: sagen, dass etwas nicht möglich ist; sagen, dass etwas nicht passieren wird
Entschädigungszahlung, -en (f.) — Geld, das einen Schaden wiedergutmachen soll
Nachkomme, -n (m.) — das Kind oder ein Kind des Kindes von jemandem
jemanden von etwas aus|schließen — verhindern, dass jemand an etwas teilnimmt; verhindern, dass jemand etwas bekommt
Sondergesandte, -n (m./f.) — jemand, der einen Staat in einer besonderen Aufgabe vertritt
aus jemandes Sicht — nach Meinung von jemandem
mit etwas um|gehen — etwas behandeln
etwas begehen — hier: etwas machen (z. B. ein Verbrechen)
moralisch — so, dass es darum geht, was gut und richtig ist