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Politik

Herbe Strafe für Marine Le Pen

24. Mai 2019

Jahrelang hat die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen EU-Mittel zweckentfremdet. Nun hat der Europäische Gerichtshof sie endgültig zur Rückzahlung von 300.000 Euro an das Europaparlament verurteilt.

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Marine Le Pen in Mailand
Bild: Reuters/A. Garofalo

Zuvor hatte Marine Le Pen (Artikelbild) Einspruch gegen die Rückzahlung erhoben. Das Europaparlament verlangt das für die Büroarbeit im Abgeordnetenbüro in Brüssel gedachte Geld zurück, weil die damit bezahlte Mitarbeiterin nicht im Parlament, sondern für Le Pens Partei gearbeitet habe. Das EU-Gericht hatte 2018 entschieden, Le Pen habe nicht nachweisen können, dass ihre Mitarbeiterin von 2010 bis 2016 tatsächlich im Parlament tätig oder überhaupt dort anwesend war.

Kampagne der Gegner

Diese Entscheidung hatte Le Pen angefochten. Die Vorwürfe seien falsch und eine Kampagne ihrer politischen Gegner. Vor dem EuGH scheiterte sie jedoch.

Le Pen ist Chefin der französischen Partei "Rassemblement National" - früher "Front National" - und war bis 2017 Europaabgeordnete. Vor dem Europawahltag in Frankreich am Sonntag liegt ihre Partei in Umfragen knapp vor der Partei von Präsident Emmanuel Macron, La Répuplique en Marche.

cgn/as (dpa, lefigaro.fr)