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Helmut Schmidt: „Einparteiensystem Chinas stört mich überhaupt nicht“

12. September 2006

Ex-Bundeskanzler im Interview von DW-WORLD.DE

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"Es ist ein wirkliches Mirakel, dass das chinesische Volk am Ende des 20. Jahrhunderts diesen wirtschaftlichen Aufschwung zur bald drittgrößten Volkswirtschaft der Welt zustande gebracht hat": Helmut SchmidtBild: DW
„Das Einparteien-System Chinas stört mich überhaupt nicht. Es hat in China im Laufe seiner dreitausendjährigen Geschichte nie eine Oppositionspartei gegeben. Ich beteilige mich nicht an dieser Art westlicher Kritik. Das ist eine Sache, die die Chinesen entscheiden müssen, nicht die Ausländer und nicht der Westen.“ Das sagte der frühere Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD), der heute als Publizist und Mitherausgeber der ZEIT tätig ist, in einem Interview von DW-WORLD.DE.

Einen Tag vor Beginn der dreitägigen Wirtschaftskonferenz „Hamburg Summit: China meets Europe“, zu der auch Chinas Ministerpräsident Wen Jiabao erwartet wird, hielt sich Schmidt auch mit Kritik an der Todesstrafe in China zurück: „Die Strafe gibt es in vielen Ländern der Welt. Für mein Land lehne ich sie ab, aber sie ist keine chinesische Besonderheit. Ich will mich dazu nicht äußern, weil es nicht meine Sache ist.“ Es sei ein „Irrtum westlicher Journalisten und Politiker, dass sie meinen, sie müssten sich in die Lösung chinesischer Probleme einmischen. Davon halte ich gar nichts.“

In seinem neuesten Buch „Nachbarland China“, das Ende September erscheint, thematisiert der 87-Jährige nach eigenen Angaben auch den Wirtschaftsaufschwung Chinas. „Es ist ein wirkliches Mirakel, dass das chinesische Volk am Ende des 20. Jahrhunderts diesen wirtschaftlichen Aufschwung zur bald drittgrößten Volkswirtschaft der Welt zustande gebracht hat. Ein Phänomen, das es in der ganzen Weltgeschichte nirgendwo sonst gegeben hat“, so Schmidt zur Deutschen Welle. „Das sorgt für Unruhe im Westen. Manche nehmen das den Chinesen übel: in meinen Augen zu Unrecht. Wer für den Wettbewerb ist, muss das akzeptieren. Moralisch ist diese Unruhe nicht gerechtfertigt.“

12. September 2006
242/06