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Hartz IV: Wieviel Geld ist nötig zum Leben?

Friedel Taube13. Juli 2012

Deutsche Langzeitarbeitslose erhalten derzeit 374 Euro monatlich plus Unterkunft. Ob das reicht, damit hat sich das Bundessozialgericht beschäftigt. Doch - wieviel ist eigentlich "genug"?

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symbolbild Finger mit Geldmünze drauf
Glücksbringer Glückspfennig Cent EurocentBild: Fotolia/Fee Klinkerglocke

374 Euro, das ist in Deutschland der Regelsatz, den eine alleinstehende arbeitslose Person im Rahmen des Arbeitslosengeldes II  - umgangssprachlich "Hartz IV“ genannt - monatlich erhält. Gezahlt wird die Summe von der Bundesagentur für Arbeit. Ein je nach Region unterschiedlich hoher Satz für die Unterkunft kommt noch hinzu, gezahlt von der zuständigen Kommune.

Das sei genug, argumentierte die Bundesregierung, die den Finanzbedarf durch eine alle vier Jahre erhobene "Einkommens-und Verbrauchsstichprobe“ bestimmt. Doch wieviel ist tatsächlich genug? Welcher Betrag reicht zum Leben? Über diese Frage hat am Donnerstag (12.07.2012) das Bundessozialgericht in Kassel verhandelt. Eine Frau hatte vor dem Bundessozialgericht gegen die 374 Euro geklagt, sie forderte 1000 Euro. In einem früheren Fall hatte das Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Sätze allerdings bereits für zulässig erklärt.

Wie viel ist genug?

Kritiker fordern indes schon lange mehr Unterstützung. Auch der Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Ulrich Schneider spricht sich im Interview mit der DW für eine stärkere Unterstützung der Arbeitslosen aus: "Mit diesen 374 Euro hat man überhaupt keine Chance, halbwegs menschenwürdig über den Monat zu kommen. Bei der Berechnung wurde dermaßen getrickst, dass man nur von einem Kleinrechnen sprechen kann“, so Schneider. "Nach unseren Berechnungen hätte eine verfassungskonforme Berechnung der Regelsätze einen Betrag von mindestens 420 Euro ergeben.“ Dazu müsse laut Schneider ein angemessener Betrag für einmalige Leistungen kommen, also für größere Anschaffungen wie Haushaltsgeräte und Möbel.

Die Sätze müssten laut Schneider neu berechnet werden. Zwar würden die Beträge anhand der Stichprobenanalyse bereits nach Bedarfsbereichen aufgeschlüsselt - allerdings lieferten die verfälschte Zahlen, auch deshalb, weil ohnhein nur die untersten 15 Prozent der Verdiener in die Stichprobe einbezogen würden. “Die Berechnungen müssen realitätsgerecht sein, transparent und sachgerecht. Es müssen alle Aufwendungen aufgenommen werden und genau das hat die Bundesregierung nicht getan. Das zeigen Beispiele wie 6,93 Euro monatlich für Windeln oder auch Beträge wie 1,15 Euro im Monat für Eis, Pommes oder Currywurst bei Schulausflügen von Kindern.“

Kein Luxus für Arbeitslose

Eis, Pommes und Currywurst - wo hört tatsächlicher Bedarf auf, und wo beginnt schon Luxus? Kritiker des Arbeitslosengeldes argumentieren immer wieder, dass zu viele Zugeständnisse bei Genuss-und Unterhaltungswaren im Rahmen des Arbeitslosengeldes Arbeitslose davon abhielten, aktiv nach einer neuen Beschäftigung zu suchen.

Ulrich Schneider möchte im Zusammenhang mit Hartz-IV–Sätzen nicht von “Luxus” sprechen. “Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Dinge festgelegt: Erstens kann es nicht sein, dass jemand als Hartz-IV-Empfänger erkennbar ist und zweitens muss in bescheidenem Maße eine Teilhabe an dieser Gesellschaft ermöglicht werden.” Dies sei aber kaum gewährleistet, wenn zum Beispiel das Geld für Anzugsreinigungen gestrichen würde. “Geschehen ist das mit dem Argument, Hartz-IV–Empfänger bräuchten keinen Anzug. Das ist eine massive Ausgrenzung, Teilhabe findet da nicht mehr statt.“

Selbst die vom Wohlfahrtsverband errechneten 420 Euro pro Monat hält er nicht für einen ausreichenden Betrag, der in Deutschland für das Nötigste reiche - wegen gestiegener Lebenshaltungskosten in den letzten Jahren. “Man muss sich anschauen, wie allein die Energiekosten in den letzten fünf bis sechs Jahren gestiegen sind, zum Beispiel 20 Prozent Preissteigerung allein beim Strom. Das führt dazu, dass vielen Menschen der Strom abgeschaltet wird. Das kratzt dann schon an der Menschenwürde, da müssen Hartz-IV-Sätze nachgebessert werden“, meint Schneider. Ob es gleich, wie im Kasseler Fall, 1000 Euro pro Monat sein müssten - da ist allerdings auch der Wohlfahrts-Chef vorsichtig: “Wenn die Klägerin sagt, sie habe im Moment eine größere Anschaffung zu machen, dann kann das schon einmal hinkommen. Für eine einzelne Person als Grundbedarf pro Monat - also für Kleidung, Nahrung und so weiter - wären 1000 Euro sicherlich sehr hoch gegriffen.“

Das Bundessozialgericht in Kassel sah das genauso. Es wies die Klage der Frau am Donnerstag ab. Doch auch ohne Urteil aus Kassel wird sich das Bundesverfassungsgericht bald wieder mit dem Thema Hartz IV auseinandersetzen müssen. Denn das Sozialgericht Berlin hält die aktuellen Beträge immer noch für unzureichend und hatte daher schon im April einen Fall nach Karlsruhe weitergereicht.

Blick auf den neuen Haupteingang des Bundessozialgerichts (BSG) am Dienstag (15.12.2009) in Kassel. Die erste Verhandlung galt am Dienstag einer Schadensersatzklage des Bundes über 47 Millionen Euro gegen das Land Berlin wegen überhöhter Kosten für Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Empfänger. Das BSG wird seit Februar 2008 von Grund auf saniert. Bis zum Jahresende sollen die Umbaumaßnahmen abgeschlossen sein. Die Kosten belaufen sich auf rund 40 Millionen Euro. Foto: Uwe Zucchi dpa/lhe +++(c) dpa - Bildfunk+++
Das Bundessozialgericht in KasselBild: picture-alliance/ dpa
ARCHIV - Ein junger Mann sitzt am 22.07.2008 vor dem Eingang zur Agentur für Arbeit in Leipzig. Wenn die Wirtschaft aus dem Tritt gerät, sind junge Leute oft die ersten, die ohne Job dastehen. Die Nachwehen der Krise sind für die 15- bis 24-Jährigen lange nicht vorbei: Die UN stellt eine Rekord-Arbeitslosigkeit fest - und warnt vor einer «verlorenen Generation». Dabei kommen die jungen Jobsuchenden in den Industrieländern noch vergleichsweise glimpflich davon. In Deutschland etwa waren 2009 rund 40 Prozent mehr junge Leute arbeitslos als 2000. Foto: Waltraud Grubitzsch dpa (zu dpa-Korr "Junge Arbeitslose als verlorene Generation ?" vom 12.08.2010) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Junge Arbeitslose vor der Arbeitsagentur in LeipzigBild: picture-alliance/dpa
Ulrich Schneider Portrait
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen WohlfahrtsverbandesBild: picture-alliance/dpa