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Politik

Haftzustände regional sehr unterschiedlich

1. Juni 2017

Häftlinge werden in Deutschland grundsätzlich fair behandelt, so das Urteil des Europarats. Allerdings unterscheiden sich die Haftzustände von Bundesland zu Bundesland stark. Vor allem Bayern macht keine gute Figur.

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Symbolbild Neonazis Gefängnis Netzwerk Deutschland
Bild: Getty Images

Ein Beispiel für die Unterschiede bei den Haftbedingungen sei die Behandlung von Drogenabhängigen mit Ersatzstoffen wie Methadon, wie aus dem in Straßburg veröffentlichten Bericht des europäischen Antifolterausschusses hervorgeht. Dieser untersucht regelmäßig die Zustände in Gefängnissen der 47 Mitgliedsstaaten des Europarats.

Der Bericht geht auf einen Besuch einer Expertengruppe im Jahr 2015 in mehreren deutschen Haftanstalten und anderen Einrichtungen zurück. Demnach gebe es etwa in der bayerischen Justizvollzugsanstalt Kaisheim in der Regel kein Methadon-Programm. Dies sei nicht mit dem Grundsatz einer gleichwertigen Versorgung vereinbar, da eine Behandlung mit Ersatzstoffen außerhalb der Anstalt für Drogenabhängige verfügbar sei. Im niedersächsischen Celle und im thüringischen Tonna gebe es dagegen entsprechende Angebote.

Bayern sieht "keinen Grund für Veränderungen"

Bayern falle beim Umgang mit Drogenkonsumenten und bei der medizinischen Versorgung von Insassen auf, sagte Hans Wolff vom Antifolterausschuss. Im Freistaat sähen die Verantwortlichen "tendenziell keinen Grund für Veränderungen". Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland 2016 verurteilte, weil einem heroinabhängigen in Kaisheim über Jahre ein Ersatzstoff verwehrt wurde, sei "kein Zufall", erklärte Wolff.

Die Bundesregierung wies die Kritik des Ausschusses zurück. Auch in Kaisheim würden Gefangene mit einem Ersatzstoff behandelt. Zudem sei die Verfügbarkeit von Substitutionsprogrammen auch außerhalb der Haft regional sehr unterschiedlich.

Gefängnisse punkten mit Multimedia-Ausstattung

Der Antifolterausschuss kritisiert in seinem Bericht auch den Umstand, dass Häftlinge in Kaisheim offenbar nicht telefonieren dürfen. "Wenn das vor den Menschenrechtsgerichtshof kommt, könnte Deutschland wieder verurteilt werden", sagte Wolff. 

Auch diesen Vorwurf wies die Bundesregierung in einer Stellungnahme zurück. Ein grundsätzliches Telefonverbot für Straf- und Untersuchungsgefangene in Bayern bestehe nicht. Wer etwa keinen Besuch bekomme, dürfe als Ersatz alle zwei Monate telefonieren. Laut dem Bericht können Gefangene in Celle und Tonna eine Multimedia-Ausstattung mit Telefon für ihre Zelle mieten, was der Ausschuss als "besonders positiv" bewertete.

hk/stu (dpa, coe.int)