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Grundrecht auf Giro?

5. März 2013

Ist bargeldloser Zahlungsverkehr ein Grundrecht? Die EU-Kommission ist dieser Ansicht, heißt es in einer Zeitung. Deshalb solle jeder EU-Bürger künftig das verbriefte Recht auf ein Girokonto haben.

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Ausgefüllter Überweisungsträger (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Rund 30 Millionen EU-Bürger ab 18 Jahren haben derzeit kein Bankkonto, heißt es in einem Gesetzentwurf von Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier, aus dem die "Süddeutsche Zeitung" zitiert. Wer nicht bargeldlos zahlen könne, befinde sich in einem sozialen Teufelskreis, weil ein Girokonto häufig die Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrags oder für einen Telefon- und Internetanschluss sei. Außerdem könnten die Betroffenen weder preiswert im Internet einkaufen noch von den Vorteilen des europäischen Binnenmarkts profitieren.

Eingeschränkter Leistungsumfang

Das Konto für jedermann soll lediglich "grundsätzlich nötige Buchungen" ermöglichen, also Zahlungseingänge und Abbuchungen, solange der Saldo im Plus bleibt. Kreditaufnahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Kontoführung soll möglichst gebührenfrei angeboten werden.

Zugleich wolle Barnier den Wechsel von einer Bank zur anderen erleichtern, berichtet das Blatt. Dazu sollen die Finanzinstitute verpflichtet werden, transparente und leicht vergleichbare Angaben zu Gebühren und Konditionen zu machen. Ziel des Gesetzespakets sei es, "ein soziales Grundrecht" durchzusetzen, heißt es in der EU-Kommission.

Kein Konto-Grundrecht in Deutschland

Die meisten Bürger ohne Bankkonto leben in den osteuropäischen Ländern. In Rumänien und Bulgarien hat jeder zweite Erwachsene kein Konto. In den mittel- und westeuropäischen Ländern lebt nur einer von zehn Bürgern ohne Girokonto. In elf EU-Ländern gibt es ein gesetzlich verbrieftes Recht darauf, in Deutschland nicht. Die deutsche Kreditwirtschaft hat sich aber selbst verpflicht, für jedermann ein Konto anzubieten.

rb/kle (epd, rtr)