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Grütters entschärft neues Kulturgutschutzgesetz

11. April 2016

Der Entwurf des neuen Gesetzes zum Schutz von Kulturgut verursachte massive Kritik bei deutschen Kunsthändlern, Künstlern, Galeristen und Sammlern. Jetzt kündigte die Kulturstaatsministerin mehrere Nachbesserungen an.

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Kulturstaatsministerin Monika Grütters bei einer Preisverleihung (Foto: picture-alliance/dpa/B. Pedersen)
Bild: picture-alliance/dpa/B. Pedersen

Das neue Kulturgutschutzgesetz möchte national wertvolles Kulturgut vor dem Abwandern ins Ausland schützen. Monika Grütters sagte am Montag (11.4.), dass sie es sehr bedauere, "dass durch die in weiten Teilen unsachliche Debatte der vergangenen Monate viel Verunsicherung entstanden ist." Deshalb sei ihr jetzt sehr an einer Befriedung der Situation gelegen.

Das Gesetz soll den Kunsthandel in Deutschland den in 26 EU-Ländern bereits geltenden Regeln anpassen. So musste bisher beispielsweise nur die Ausfuhr von Kunstwerken in Nicht-EU-Länder genehmigt werden. In Zukunft soll diese Genehmigung auch innerhalb der Europäischen Union erforderlich sein. Betroffen sind von dieser Neuerung nur Kunstwerke, die einen Wert von 300.000 Euro übersteigen und älter als 70 Jahre sind. Die bereits geltenden EU-Vorschriften setzen die Grenze bei 50 Jahren und 150.000 Euro. Somit fällt unter diese neue Regel jedenfalls keine zeitgenössische Kunst.

Der neue Ansatz

Am kommenden Mittwoch (13. April) lädt der Kulturausschuss des Bundestages 14 Experten zu sich ein, die einen fünfseitigen Fragenkatalog beantworten sollen. Monika Grütters betonte, dass es darum gehe, noch genauer zu definieren, was als "national wertvolles Kulturgut" nicht ins Ausland ausgeführt werden dürfe. "Es geht uns nur um wirklich herausragende Einzelstücke. Einen Kippenberger, einen Nolde oder einen Liebermann etwa müssen wir nicht zwangsläufig unter Schutz stellen, weil unsere Museen ja sehr viele Werke dieser Künstler haben", so die Kulturstaatsministerin.

Zusätzlich könne auch ein sogenannter "Negativ Test" festgeschrieben werden. Sammler und Eigentümer könnten sich dann von Experten bestätigen lassen, dass das Kunstwerk, das sie veräußern möchten, nicht zum schützenswerten Bestand gehört. Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des deutschen Kulturrats, ist zuversichtlich und hofft, dass wir bald "ein zeitgemäßes Gesetz für diesen wichtigen Bereich haben werden". Der Schutz von Kulturgut sei wie die Denkmalpflege eine
Generationenaufgabe.

Ob die geplanten Nachbesserungen auch Kunststar Georg Baselitz besänftigen werden können, bleibt abzuwarten. Dieser ließ spontan - aus Protest gegen das geplante Gesetz - zehn Leihgaben für eine Ausstellung der Dresdner Kunstsammlungen abhängen.

cp/suc (dpa, kna)

The Modern House of Believing or Not, 1985 U(Foto: Estate of Martin Kippenberger, Galerie Gisela Capitain, Cologne)
Ein Kippenberger kann auch in Zukunft ins Ausland verkauft werdenBild: Estate of Martin Kippenberger, Galerie Gisela Capitain, Cologne