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Google zu strengerem Datenschutz verurteilt

27. August 2009

Google-Nutzer in Deutschland sind künftig besser vor Zugriffen auf ihre persönlichen Daten geschützt. Der Internetriese wurde vom Landgericht Hamburg dazu verurteilt, seine Geschäftsbedingungen zu ändern.

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Google-Logo am kalifornischen Hauptsitz des Internet-Konzerns (Foto: AP)
Google-Logo am kalifornischen Hauptsitz des Internet-KonzernsBild: AP
Konkret darf Google zehn Klauseln aus seinen Nutzungsbedingungen in Deutschland nicht mehr verwenden, falls das Urteil rechtskräftig wird. Knackpunkt ist der Datenschutz bei Google-Mail; im Besonderen die Regelungen für den Fall, dass User Texte, Bilder und andere Daten auf einem Google-Konto speichern wollen. Bislang mussten sie dem Konzern das Recht zusichern, jederzeit auf diese Daten zugreifen zu können. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der den Prozess in Hamburg angestrengt und gewonnen hat, erschien das unhaltbar: Google habe E-Mails oder andere eingestellte Inhalte jederzeit und ohne Benachrichtigung durchsehen, überprüfen oder löschen können, klagte der Verband und verwies auf die Gefahr, die dadurch etwa für unveröffentlichte wissenschaftliche Arbeiten bestehen könnte. Die Hamburger Richter sahen das ähnlich und werteten die Klauseln als unangemessene Benachteiligung des Nutzers.

Nutzungsbedingungen geändert

Screenshot einer Internetabfrage nach dem Suchwort 'Google'
Google-Dienste im Web: Hilfreiche Angebote mit Pferdefuß

Google scheiterte auch mit seinem Anspruch, selbst urheberrechtlich geschützte Werke veröffentlichen zu dürfen. "Im schlimmsten Falle hätte dies sogar private Dokumente betreffen können, die Nutzer auf ihrem Account speichern", erklärten die Verbraucherschützer. Außerdem darf der Internetkonzern keine Personendaten mehr zu Werbezwecken verwenden.

Zwar hat Google seine Nutzungsbedingungen bereits geändert, die Verbraucherzentralen wollen aber auch die aktuellen Klauseln noch einmal unter die Lupe nehmen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. (AZ 324 O 650/08)

Dauerthema Datenschutz

Ein Fahrzeug des Internet-Kartenanbieters Google Earth mit elf auf dem Fahrzeugdach montierten Kameras fotografiert eine Straße (Foto: dpa)
Google Street View: Anwohner befürchten Beeinträchtigungen ihrer PrivatsphäreBild: picture-alliance/dpa

Nicht zum ersten Mal muss Google wegen seines allzu hemdsärmeligen Verhaltens beim Datenschutz zurückrudern: So ist auch der Ärger mit "Google Street View" längst nicht ausgestanden. In diesen Tagen erst kündigte die rheinland-pfälzische Landesregierung an, den Onlineservice in einem Rechtsgutachten prüfen zu lassen. Dabei soll es um die Frage gehen, ob das Abfotografieren ganzer Straßenzüge für den Internet-Dienst zulässig ist. Justizminister Heinz Georg Bamberger begründete die Entscheidung damit, dass die vollständige Erfassung ihres Wohnumfeldes von vielen Menschen als Beeinträchtigung ihrer Privatsphäre empfunden werde. Bereits vor der Sommerpause war "Street View" in Mainz zum Thema einer Landtagsdebatte geworden. Damals hatte der sozialdemokratische Innenminister Karl Peter Bruch noch erklärt, keine rechtliche Handhabe gegen die Aufnahmen zu haben.

Löschung erst nach Widerspruch

Nach einer Auseinandersetzung mit Datenschützern hatte sich Google erst im Juni bereiterklärt, in den Rohdaten der Kameraaufnahmen Gesichter, Nummernschilder und Häuser von Bürgern zu löschen. Allerdings gilt das nur dann, wenn Betroffene einer Veröffentlichung der Bilder widersprechen. Dafür muss Google den Link für einen Online-Widerspruch gut sichtbar auf der Website platzieren und den Bürgern eine Empfangsquittung für ihre Einsprüche zukommen lassen. (rb/rri/afp/ap/epd)