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Gesetz gegen Legal Highs?

20. November 2015

Im Kampf gegen Designerdrogen will das Bundesgesundheitsministerium laut einem Zeitungsbericht ein neues Gesetz auf den Weg bringen. Unter anderem sollen Herstellung und Weitergabe unter Strafe gestellt werden.

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Bild des Tages Legal Highs
Bild: picture-alliance/dpa/Christoph Schmidt

Sie heißen Legal Highs, sind aber Drogen und gefährlich. Die synthetisch hergestellten Stoffe, sind meist bereits bekannt. Aber sie kommen in immer wieder neuen Zusammensetzungen und unter verschiedenen Namen auf den Markt. Unter irreführenden Namen werden die gefährlichen Drogen oft über das Internet verkauft.

"Kräutermischung", "Badesalz" oder "Lufterfrischer" –sind häufige Bezeichnungen für Legal Highs. Zunächst einmal sind das unverdächtige Bezeichnungen, gefährlich wird es dann bei den Mischungen, die bislang rechtliche Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes oder des Arzneimittelgesetzes umgehen.

Legal Highs enthalten künstliches Haschisch und sind wesentlich gefährlicher als der Name erahnen lässt. Ihre Wirkung wird oft falsch eingeschätzt, denn meistens ist gar nicht nachzuvollziehen, was denn nun wirklich drin ist.

Ein berauschendes Urteil ?

Anfang dieses Jahres hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Grenzwerte für den Handel und den Konsum festgelegt. Für Bernd Werse vom Drug Research Centre in Frankfurt war die Einschätzung des BGH ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung dieser gefährlichen Drogen. "Das besondere am Urteil des BGH ist, dass Grenzwerte darüber festgelegt worden sind, was genau als geringe Menge gilt", so der Experte. Aber es sei auch ein sehr spezielles Urteil, da es auf einem konkreten Fall aus Bayern basiere. Der Händler, um den es damals ging, hatte Drogen in seinem Programm, die dem Bundesbetäubungsmittelgesetz unterlagen. Der Handel damit ist verboten. Das trifft im Allgemeinen auf "Kräutermischungen" nicht zu. Denn sie gelten nach europäischem Recht nicht als Arzneien.

Für besonders spektakulär hielt Werse das Urteil allerdings nicht. Es sei zwar eine vernünftige Sache, aber schwierig zu definieren, erklärte Werse aus Anlass des BGH-Urteils zu den Grenzwerten. Was genau ist eine geringe Menge? "Für die Händler wird das Urteil kaum relevant sein, denn die meisten handeln eben nicht mit Stoffen, die eindeutig verboten sind."

Die Mischung macht's

Bislang war Legal Highs ein Sammelbegriff für Drogen, die nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterlagen. Dazu konnten auch pflanzliche Drogen gehören. Die synthetische Stoffe, aus denen die Legal Highs gemischt werden, können aus allen Drogenklassen stammen: Von Cannabis- oder Ecstasy-ähnlichen über Speed bis hin zu Opiat-ähnlichen Substanzen. Die Mischung ist entscheidend.

Crystal Meth Droge Symbolbild
Bild: Imago/C. Ohde

"Diese künstlichen Stoffe sind gefährlicher weil sie den Rezeptor stärker blockieren und dadurch zu wesentlich schwereren Nebenwirkungen führen können als das bei THC der Fall ist", so Werse. THC, Tetrahydrocannabinol, zählt zu den psychoaktiven Cannabinoiden und ist die Substanz, die einen Rausch bewirkt. Legal Highs können zu Angstzuständen führen, zu Muskelkrämpfen oder Herzrasen.

Von wegen nur Kräuter

Die angepriesenen Kräutermischungen bestehen meistens aus getrockneten Pflanzen. Wie sie sich genau zusammensetzen, ist oft gar nicht nachvollziehbar. Diesen an sich ungefährlichen Mischungen aber werden dann synthetische Cannabinoide beigefügt. "Von denen gibt es unglaublich viele verschiedene und etliche verbotene", erläuterte Werse.

JWH 018 etwa ist ein Cannabinoid-Rezeptor, für den ein Grenzwert von zwei Gramm festgelegt wurde. Aber die entsprechenden Substanzen in einer "Kräutermischung" oder im so genannten Badesalz müssten eben auch erst einmal getrennt und analysiert werden, gibt Werse zu Bedenken. Und diejenigen, die die Drogen herstellen, ändern schlichtweg die chemischen Strukturen und schaffen so immer wieder neue psychoaktive Stoffe. Sie gefährden nicht nur die Gesundheit, sie können zum Tod führen. Sollte es zu dem Gesetz kommen, würde beispielsweise Banden, die Designerdrogen geschäftsmäßig vertreiben, Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren drohen.