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Gericht weist Klage um Millionen-Teppich ab

27. Januar 2012

Bei der Bewertung eines kostbaren Perserteppichs lag ein Auktionator völlig daneben. Nach einem Urteil des Augsburger Landgerichts muss er für den Millionenschaden der einstigen Besitzerin aber nicht haften.

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Vasenteppich aus der persischen Provinz Kerman, der im Jahr 2010 im Londoner Auktionshaus Christie's für umgerechnet 7,2 Millionen Euro versteigert wurde (Foto: dpa)
Der Vasenteppich wechselte zuletzt für 7,2 Millionen Euro den BesitzerBild: picture-alliance/dpa

Das Landgericht Augsburg wies die Klage der früheren Besitzerin mit der Begründung ab, der Auktionator habe bei der Begutachtung des Teppichs weder vorsätzlich noch fahrlässig seine Pflichten verletzt. Die Frau aus dem Raum Starnberg hatte dem Mann vorgeworfen, den Teppich aus dem 17. Jahrhundert schludrig geprüft zu haben. Dadurch sei ihr ein hoher Gewinn entgangen.

Der Auktionator hatte den Wert des Teppichs auf 900 Euro geschätzt. Bei der Versteigerung in Augsburg im Oktober 2009 brachte der Teppich der damaligen Besitzerin immerhin 19.000 Euro ein - das 20-fache des taxierten Wertes.

Bei einer erneuten Versteigerung wenige Monate später im Londoner Auktionshaus Christie's erzielte der Teppich dann einen Rekordpreis von umgerechnet 7,2 Millionen Euro. Seither gilt das Prachtstück als teuerster Teppich der Welt.

Richter: Historischer Wert für regionalen Auktionator nicht erkennbar

Die einstige Besitzerin hatte den Auktionator zunächst auf 350.000 Euro Schadenersatz verklagt. Das ist in etwa der Betrag, den die Experten von Christie's vor der Millionen-Auktion angesetzt hatten. In den Vergleichsverhandlungen verlangte die Teppich-Erbin dann zuletzt noch einen Betrag von 100.000 Euro. Das lehnte der Auktionator jedoch ab. Die Summe würde ihn in den Ruin treiben, so der Mann.

Der sogenannte Vasenteppich mit schlichten Blatt- und Blumenmustern als Motiv wurde in der persischen Provinz Kerman geknüpft. Er ist 3,39 mal 1,53 Meter groß. Wie inzwischen bekannt geworden ist, befand sich der Teppich einst im Besitz der Comtesse de Béhague (1870-1039), die eine große Sammlung iranischer Kunst besaß. Diese Herkunft sei aber für den regionalen Auktionator nicht erkennbar gewesen, sagten jetzt die Augsburge Richter.

kis/hf (dpa, dapd)