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Cannabisanbau zu Therapiezwecken erlaubt

22. Juli 2014

Cannabis ist eine Droge und ihr Konsum in Deutschland verboten. Für Schmerzpatienten war bisher der Erwerb in Ausnahmefällen erlaubt. Ein Kölner Gericht entschied: Auch der Anbau kann genehmigt werden.

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Bild: Polizei Lettland

Chronisch kranke Patienten, denen außer der illegalen Droge Cannabis nichts gegen ihre Schmerzen hilft, kann der Eigenanbau zu therapeutischen Zwecken in Einzelfällen und nach eingehender Prüfung genehmigt werden. Das Kölner Verwaltungsgericht gab damit den Klagen von drei Schwerkranken gegen eine Anbauverbot durch das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte statt. In zwei weiteren Fällen entschied das Gericht gegen die Kläger, unter anderem, weil noch nicht alle zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft seien.

Alle fünf Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Aufgrund der hohen Kosten - die Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nicht - beantragten die Betroffenen beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Zulassung auf eigenen Cannabis-Anbau in ihren Wohnungen. Das lehnte das Bundesinstitut jedoch ab.

Nur ausnahmsweise

Das Gericht urteilte hingegen, dass drei Klägern die Genehmigung erteilt werden kann. Dabei wurde berücksichtigt, dass bei ihrer Wohnsituation die sichere Voraussetzung gegeben sei, dass nicht Dritte an die Pflanzen und Produkte gelangen können. Die genauen Modalitäten des Anbaus könnten durch Auflagen geregelt werden, urteilte das Gericht.

Bei einem anderen Kläger lehnte das Gericht die Genehmigung des Eigenanbaus wegen der Wohnsituation ab. Hier könne nicht ausgeschlossen werden, dass Unbefugte Zugang haben, hieß es in dem Urteil. Bei einem weiteren Kläger geht die Kammer davon aus, dass der Betroffene noch nicht alle zumutbaren therapeutischen Behandlungsalternativen ausgeschöpft hat. Auch in diesem Verfahren wurde die Klage abgewiesen, der Kläger kann jedoch Berufung einlegen.

USA und Uruguay preschen vor

Das Gericht hatte bereits in der mündlichen Verhandlung am 8. Juli darauf hingewiesen, dass es in den Verfahren nicht um eine "generelle Freigabe" von Cannabis gehe. Vielmehr müsse geklärt werden, ob "in besonders gelagerten Ausnahmefällen" ein Eigenanbau von Cannabis-Pflanzen und die Verarbeitung der Pflanzen zum therapeutisch erforderlichen Eigenkonsum zugelassen werden könne.

In den USA ist Cannabis in mehr als 20 Bundesstaaten für gesundheitliche Zwecke freigegeben. In zwei Bundesstaaten – Washington und Colorado – ist der Konsum für Bürger ab 21 Jahren erlaubt.

Uruguay hatte bereits 2013 ein Gesetz verabschiedet, das volljährigen Privatpersonen die Produktion und den Konsum von monatlich bis zu 40 Gramm Marihuana erlaubt. Wegen "praktischen Schwierigkeiten" verschob Präsident José Mujica die für August dieses Jahres geplante Legalisierung auf 2015.

gmf/ml (afp, dpa, epd)