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Gegen Argentinien kann in Deutschland zwangsvollstreckt werden

13. August 2007
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Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Republik Argentinien sind in Deutschland zulässig. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Hintergrund sind Klagen von Inhabern argentinischer Staatsanleihen, deren Rückzahlungsansprüche nicht erfüllt wurden. Die Republik Argentinien hatte versucht, eine schwere Finanzkrise mit Staatsanleihen zu überwinden. Die versprochenen Zinsen wurden aber nicht gezahlt. Anfang 2002 erklärte sich das Land für zahlungsunfähig und berief sich auf einen Staatsnotstand. Es gab daraufhin mehrere Klagen deutscher Anleger gegen Argentinien. Vor einigen Monaten entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das südamerikanische Land seine Zahlungsverweigerung gegenüber Privatpersonen nicht mit dem Staatsnotstand begründen könne. Auf Zahlungsunfähigkeit könnten sich Staaten nur untereinander berufen, erklärte der zuständige Zweite Senat. Auf diesen Beschluss der Bundesverfassungsrichter wies jetzt auch das Frankfurter Oberlandesgericht hin.