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Zeitplan für Diäten-Erhöhung wackelt

28. Juni 2014

Zum kommenden Monat sollen die 631 Abgeordneten des Bundestages mehr Geld bekommen. Aber kurz vor dem Stichtag ist unklar, wann das Gesetz in Kraft tritt. Der Bundespräsident prüft es noch immer sorgfältig.

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Bundespräsident Joachim Gauck (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Der Zeitplan für die umstrittene Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten zum 1. Juli wackelt. Bundespräsident Joachim Gauck hat das Gesetz noch nicht unterschrieben, wie eine Sprecherin am Samstag auf Anfrage sagte. Der Bundestag hatte am 21. Februar die umstrittene Anhebung der Diäten mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Gauck habe das Gesetz aber erst am 19. Mai erhalten, sagte seine Sprecherin. Das Staatsoberhaupt schaffe es nicht, dieses noch bis Monatsende zu unterschreiben. "Es ist eine komplexe Angelegenheit, die einer sorgfältigen Prüfung bedarf." Ohne die Gegenzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz nicht in Kraft treten.

Vorgesehen ist, dass die Bezüge der 631 Parlamentarier in zwei Schritten deutlich steigen: von diesem Dienstag an zunächst von 8252 auf 8667 Euro und Anfang kommenden Jahres weiter auf 9082 Euro. Grüne und Linke begrüßten, dass Gauck die Pläne unter die Lupe nimmt.

Die Sprecherin des Bundespräsidenten machte keine näheren Angaben zu der Prüfung. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung bestehen bei Juristen des Präsidialamts verfassungsrechtliche Zweifel - und zwar an der Regelung, dass die Bezüge ab 2016 automatisch an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt werden sollen. Dagegen werde eingewandt, dass die Parlamentarier jede Erhöhung weiter öffentlich beschließen müssten. Offen sei, ob Gauck eventuell unter Vorbehalt einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterschreibe. Auf die Frage, ob es sich um eine Blockade handele, sagte die Sprecherin: "Eine Prüfung ist noch keine Blockade."

Zeit wird knapp

Die Zeit bis zum geplanten Start der Neuregelung an diesem Dienstag wird nun knapp. Falls Gauck das Gesetz später unterschreibt, würden die Regelungen aber rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU, Michael Grosse-Brömer, forderte Gauck zur Unterzeichnung auf. Er sagte der "Welt am Sonntag": "Der Bundespräsident könnte seine Unterschrift unter das Gesetz nur dann verweigern, wenn es ganz offenkundig verfassungswidrig wäre. Dafür gibt es aber in meinen Augen keinen Anhaltspunkt."

Seine SPD-Kollegin Christine Lambrecht verwies auf das gute Recht des Präsidenten, ein Gesetz auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Sie sei überzeugt, dass Gauck dies gewissenhaft tun werde. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte, die Diätenerhöhung sei von der Koalition in höchster Eile durchgezogen worden. Dabei sei eine verfassungsrechtliche Prüfung wohl auf der Strecke geblieben. "Es ist es gut, wenn der Bundespräsident sich dafür die Zeit nimmt." Linke-Fraktionsgeschäftsführerin Petra Sitte begrüßte die Prüfung und sagte zur Verknüpfung der Diäten mit der Lohnentwicklung: "Es ist dann aber notwendig, dass man darüber bei jedem automatisch folgenden Erhöhungsschritt öffentlich im Bundestag diskutiert."

Der Bundestag hatte die Diätenerhöhung um rund 10 Prozent Ende Februar beschlossen. Gegen die von der großen Koalition vorgelegte Änderung des Abgeordnetengesetzes hatte sich die Opposition aus Linken und Grünen gewandt. Nach der Anhebung in zwei Schritten sollen die Bezüge der Besoldung von Bundesrichtern entsprechen. Mit den geplanten automatischen Anpassungen ab 2016 sollen immer wieder neue Entscheidungen in der heiklen Frage vermieden werden. Zum Paket gehören auch Einschnitte bei der Altersversorgung. Ausgeschiedene Abgeordnete sollen frühestens mit 63 Jahren eine Altersversorgung mit Abschlägen bekommen können - bisher geht dies mit 57 ohne Abschläge.

kle/jj (dpa, afp, rtr)