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Fußball: Zuschauer-Teilausschluss für Eintracht Frankfurt

25. Mai 2011
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Bundesliga-Absteiger Eintracht Frankfurt muss seinen Heimspiel-Auftakt zur kommenden Zweitligasaison unter Teilausschluss der Öffentlichkeit vor maximal 19.000 Zuschauern durchführen. Mit seinem Urteil reagierte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes auf die wiederholten Zuschauerausschreitungen im Verlauf der abgelaufenen Rückrunde. Nach dem Spiel gegen den 1. FC Köln hatten beispielsweise Hooligans den Platz der Frankfurter Arena gestürmt. (ab,sid,dpa)