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Fußball: Rostock zu Geisterspiel verurteilt

7. Dezember 2011
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Der FC Hansa Rostock muss ein Zweitliga-Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestreiten. Das entschied DFB-Sportgericht. Im Spielgegen den FC St. Pauli waren am 19. November Feuerwerkskörper aus dem Rostocker Block in den Gästebereich abgefeuert worden. Das Spiel musste für 10 Minuten unterbrochen werden. Auch der FC St. Pauli wurde wegen des Vorfalls zu einer Geldstrafe von 8000 Euroverurteilt. (sn/sid/dpa)