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Gesellschaft

Freiheitsstrafe für Holocaust-Leugnerin

28. November 2017

Schon notorisch leugnet Ursula Haverbeck den Holocaust. Weil sie behauptete, "nichts sei echt" an den Gaskammern des Vernichtungslagers Auschwitz, soll die 89-Jährige nun wieder ins Gefängnis.

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Deutschland Zwei Jahre Haft für Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck (Foto: picture-alliance/dpa/P. Zinken)
Bild: picture-alliance/dpa/P. Zinken

Erneut hat das Landgericht Detmold eine Freiheitsstrafe gegen die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck verhängt. Haverbeck soll für 14 Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Detmold sieht es als erwiesen an, dass die 89-Jährige sich der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Haverbecks Anwälte kündigten an, das Oberlandesgericht Hamm als letzte Instanz für eine Überprüfung einzuschalten.

Das Gericht war mit dem Urteil unter der Forderung der Anklage geblieben. Oberstaatsanwalt Ralf Vetter sprach sich für eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Volksverhetzung aus. Er bezeichnete Haverbeck als Rassistin, die bewusst falsche Tatsachenbehauptungen verbreite. Haverbecks Anwälte hatten in ihren Plädoyers einen Freispruch gefordert und sich auf das Recht der Meinungsäußerung für ihre Mandantin berufen. In ihrem Schlusswort bestritt sie die Tötung Millionen europäischer Juden erneut. Mehr als sechs Stunden dauerten die Plädoyers und das Schlusswort der Verhandlung gegen die 89-Jährige.

Wiederholungstäterin und Rechtsextremistin 

Im Zuge des Prozesses gegen den früheren SS-Wachmann Reinhold Hanning in Detmold hatte  sie in einem Brief an den Detmolder Bürgermeister Rainer Heller (SPD) behauptet, das KZ Auschwitz sei kein Vernichtungslager, sondern nur ein Arbeitslager gewesen. Nach der Hauptverhandlung hatte sie Schreiben, in denen sie den Holocaust leugnete, sowie eine Zeitschrift mit rechtextremen Inhalten verteilt. Daraufhin erhielt sie eine weitere Freiheitsstrafe von zehn Monaten. 

Haverbeck stand schon mehrmals wegen Volksverhetzung deutschlandweit vor Gericht und war verurteilt worden. Alleine im Jahr 2016 wurde sie dreimal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Keiner der Gerichtsentscheide ist bislang rechtskräftig, weil die Frau aus Vlotho in der Nähe von Bielefeld jeweils Berufung einlegte. Zuletzt verhängte das Amtsgericht Tiergarten in Berlin sechs Monate Haft wegen Volksverhetzung, das Landgericht im niedersächsischen Verden verurteilte sie im November 2016 - noch nicht rechtskräftig - zu zweieinhalb Jahren Haft. Schon seit Jahren wurde Haverbeck, deren verstorbener Ehemann in der Reichsleitung der NSDAP mitgearbeitet hatte, mehrmals zu Geldstrafen verurteilt. 

sam/se (dpa, epd)

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