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Politik

Sondersteuer für französische Unternehmen

7. November 2017

Mit einer einmaligen Steuerzahlung sollen Frankreichs Konzerne schon bald zur Kasse gebeten werden. Mit den zusätzlichen Einnahmen will die Regierung eine zu hohe Neuverschuldung in diesem Jahr eindämmen.

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Frankreich Nationalversammlung in Paris
Bild: Getty Images/AFP/J. Saget

Die französische Nationalversammlung hat eine umstrittene Sondersteuer für Konzerne beschlossen. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte nach einer mehrstündigen Debatte am Montag für eine einmalige Sonderzahlung von Konzernen, deren Jahresumsatz mehr als eine Milliarde Euro beträgt. Finanzminister Bruno Le Maire rechnet mit zusätzlichen Einnahmen von rund fünf Milliarden Euro.

Mit der Sondersteuer will die Regierung sicherstellen, die Neuverschuldung in Frankreich erstmals seit zehn Jahren wieder unter die EU-Defizitgrenze von drei Prozent der Wirtschaftsleistung drücken zu können. Präsident Emmanuel Macron hatte dies bereits im Wahlkampf versprochen. Anfang Oktober hatte das französische Verfassungsgericht dann aber eine 2012 eingeführte Dividendensteuer gekippt. Der Staat muss nun Steuerzahlungen in Höhe von zehn Milliarden Euro zurückerstatten, vor allem an große Unternehmen.

Verlustausgleich durch neue Steuer

Um die Verluste auszugleichen, sieht der Gesetzentwurf der Regierung nun vor, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Milliarde Euro in diesem Jahr einmalig eine Unternehmensteuer von 38,3 Prozent statt 33,3 Prozent zahlen. Konzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als drei Milliarden Euro sollen sogar 43,3 Prozent zahlen. Le Maire sagte, dies sei die "richtige Entscheidung". Der Gesetzentwurf geht nun zur weiteren Beratung an den Senat.

Der wichtige Arbeitgeberverband Medef hatte den einmaligen Steueraufschlag kritisiert: Damit lasse man diejenigen, die man illegal besteuert habe, die Erstattung bezahlen.

 

bri/djo (afp, dpa)