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Gesellschaft

Haftstrafe für IS-Terrorist "Abu Zulfikar"

6. Oktober 2016

Syrien-Rückkehrer Kerim Marc B. hatte IS-Chef al-Bagdadi die Treue geschworen. Der Islamist, der sich "Abu Zulfikar" nannte, muss nun ins Gefängnis. Nach Ansicht des Gerichts hatte er sich an Kämpfen beteiligt.

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Deutschland Urteilsverkündung gegen mutmaßliche IS-Terroristen
Bild: picture-alliance/dpa/F. Gambarini

Der Syrien-Rückkehrer Kerim Marc B. ist als Terrorist des "Islamischen Staats" zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 23-Jährigen schuldig. Der Angeklagte hatte gestanden, dem Anführer der Terrormiliz, Abu Bakr al-Bagdadi, die Treue geschworen zu haben. Nach Überzeugung des Gerichts hat er auch an Kämpfen teilgenommen.

Foto mit Kalaschnikow und Handgranaten

Die Bundesanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft beantragt. Unter dem Namen "Abu Zulfikar" habe Kerim Marc B. einer Einheit überwiegend bosnischer IS-Kämpfer angehört. Die Verteidiger hatten maximal zwei Jahre Haft und seine Freilassung gefordert, weil er davon bereits mehr als zwei Drittel verbüßt habe. B. ist in Dortmund geboren und in Kranenburg am Niederrhein aufgewachsen, zuletzt wohnte er in Düsseldorf.

Die Bundesanwaltschaft hatte ihn als überzeugten Dschihadisten beschrieben, der noch in der Untersuchungshaft in Dortmund versucht habe, Mitgefangene zu rekrutieren. Ein Foto zeigt den Angeklagten mit Kalaschnikow und Handgranaten. Seine Verteidiger hatten bestritten, dass ihr Mandant in Syrien gekämpft habe. Außerdem forderten sie, Jugendstrafrecht anzuwenden, weil er zu Beginn des Tatzeitraums noch keine 21 Jahre alt gewesen sei. Der Angeklagte befinde sich in einem Aussteigerprogramm und auf einem guten Weg.

 

"Ich habe mich gegen den Islamismus entschieden"

In Deutschland hatte der Islamist schon als Jugendlicher an der Koran-Verteilaktion "Lies!" teilgenommen und war in salafistische Kreise geraten. "Ich habe mich vom 'Islamischen Staat' vollständig losgesagt. Ich habe mich gegen den Islamismus entschieden", hatte der 23-Jährige in seinem Schlusswort gesagt. Ursprünglich war er sogar wegen Mordes angeklagt. Der Tatvorwurf der Bundesanwaltschaft war aber vom Gericht nicht zugelassen worden.

cr/gri (dpa)