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Ex-RAF-Terroristin Becker vor Gericht

30. September 2010

Vor mehr als 33 Jahren wurde Generalbundesanwalt Siegfried Buback ermordet. Nun hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker begonnen.

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Verena Becker beim Prozessauftakt am 30.09.2010 im Gerichtssaal in Stuttgart (Foto: pa/dpa)
Ist Verena Becker Bubacks Mörderin?Bild: picture-alliance/dpa

Bis heute ist unklar, wer die tödlichen Schüsse auf Siegfried Buback abgab. Verena Becker ist vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht als Mittäterin angeklagt. Die heute 58-Jährige war in den siebziger Jahren Mitglied der "Rote Armee Fraktion", kurz RAF.

Die linksextremistische Vereinigung ist ab 1970 für eine Welle terroristischer Gewalt in der Bundesrepublik verantwortlich, Bombenanschläge, Entführungen, Banküberfälle und Attentate – wie das auf Siegfried Buback am 7. April 1977.

Siegfried Buback 1975 (Foto: AP)
Siegfried Buback (1920 - 1977)Bild: AP

Am Morgen jenes Tages sitzt der Generalbundesanwalt in seinem Dienstwagen auf dem Weg von seiner Wohnung im Karlsruher Stadtteil Neureut zum Bundesgerichtshof im Erbherzoglichen Palais. Der Wagen wartet an einer roten Ampel, als auf der Nebenspur ein Motorrad anhält. Ohne vom Rücksitz abzusteigen, feuert die hinten sitzende Person 15 Schüsse aus einer halbautomatischen Waffe ab.

Alle drei Insassen – unter ihnen der Fahrer Bubacks und der Leiter der Fahrbereitschaft der Bundesanwaltschaft – werden tödlich getroffen. Kurz darauf geht ein Bekennerschreiben des "Kommando Ulrike Meinhof" der RAF bei der Polizei ein.

Offene Fragen

Dieser von der Polizei rekonstruierte Tathergang wirft die Frage auf, wer auf dem Motorrad gesessen hat, von dem die Schüsse abgegeben wurden. Die jetzt wieder vor Gericht stehende Verena Becker hatte 1981 in geheimen Verhandlungen mit den bundesdeutschen Sicherheitsdiensten, Stefan Wisniewski als Täter benannt. Die ehemaligen RAF-Mitglieder Peter-Jürgen Boock und Silke Maier-Witt bestätigen diese Aussage – das zumindest berichtet das Nachrichtenportal "Spiegel Online" wenige Tage vor Prozessbeginn. Maier-Witt allerdings dementierte nach einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" nur einen Tag später. Sie habe nur eine Vermutung, wisse jedoch nicht, wer die Täter seien.

Fahndungsfoto Verena Becker (Foto: picture alliance)
Das Fahndungsfoto wurde in den 1970er Jahren verbreitetBild: picture alliance / dpa

Verena Becker wird 1989 vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt. Im nun anstehenden Prozess sieht die Bundesanwaltschaft Becker aufgrund ihrer Rolle bei der Entscheidung über den Anschlag sowie bei der Vorbereitung und Organisation weiterhin als Mittäterin, aber nicht als Todesschützin.

Der Sohn des damaligen Opfers, Michael Buback, tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Er wiederholte am Donnerstag nach der Verhandlung den Verdacht, dass Becker selbst auf dem Motorrad gesessen und geschossen habe. Es gebe etwa 20 Zeugen, die eine Frau auf dem Rücksitz des Motorrads gesehen hätten.

Angeblich entlastendes Material

Der Tatort mit den zugedeckten Leichen von Siegfried Buback und seinem Fahrer Wolfgang Göbel sowie der Dienstwagen des Generalbundesanwaltes, in dem die beiden erschossen wurde. (Foto:dpa)
War Verena Becker am 7. April 1977 am Tatort in Karlsruhe oder in Bagdad?Bild: picture-alliance / dpa

Dem wiederum würden allerdings Aktenvermerke aus den Gesprächen zwischen der damaligen Terroristin und dem Verfassungsschutz widersprechen, die Anfang der Woche vom Hamburger Nachrichten-Magazin "Der Spiegel" veröffentlicht werden. Die Unterredungen am 8. und am 16. Oktober 1981 fanden demnach zwischen Beamten des Geheimdienstes und der damals psychisch angeschlagenen Inhaftierten statt. Offenbar war Becker seinerzeit zur Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz bereit, um bessere Haftbedingungen zu erreichen. Aus dem Gesprächsprotokoll geht hervor, dass Verena Becker zum Zeitpunkt des Anschlags auf Generalsbundesanwalt Siegfried Buback nicht in Deutschland war, sondern gemeinsam mit einer weiteren RAF-Terroristin nach Bagdad geflogen ist.

Doch auch an dieser Darstellung bestehen Zweifel. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa stammen diese Angaben von Verena Becker selbst. Andere ehemalige RAF-Mitglieder wollen den Irak-Aufenthalt nicht bestätigen. Die Bundesanwaltschaft will zum Inhalt der als geheim eingestuften Vermerke nichts sagen. Allerdings widersprach Bundesanwalt Walter Hemberger am Donnerstag der Vermutung von Michael Buback, Becker sei gezielt geschützt worden. "Die Behauptung, es habe eine 'schützende Hand' gegeben, ist abwegig und unglaubhaft."

Seit Donnerstag müssen nun die Stuttgarter Richter entscheiden. Der Prozess könnte zu einem Mammutverfahren mit einer Dauer von mehreren Monaten werden. Bislang hat das Oberlandesgericht 17 Verhandlungstage bis zum 21. Dezember angesetzt.

Autor: Matthias von Hellfeld (afp, dpa, dapd)

Redaktion: Michael Borgers/Ursula Kissel