1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Kohl fordert Millionen von Ghostwriter

3. März 2016

Das Kölner Landgericht verhandelt über eine Klage von Altkanzler Helmut Kohl gegen seinen ehemaligen Ghostwriter. In dem Rechtsstreit um mutmaßlich vertrauliche Zitate hat der Altkanzler bereits Etappensiege errungen.

https://p.dw.com/p/1I5qm
Der Journalist Schwan auf einem Flur des Landgerichts Köln vor Prozessbeginn (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/F. Gambarini

Das Landgericht Köln entscheidet am 2. Juni über die Millionenklage von Altkanzler Helmut Kohl gegen seinen ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan (Artikel-Bild). In der Auftaktverhandlung des Verfahrens gab der Vorsitzende Richter Martin Koepsel noch keinen Hinweis darauf, ob das Gericht die geforderte Rekordsumme von fünf Millionen Euro Schmerzensgeld für gerechtfertigt hält. Der frühere Bundeskanzler verlangt das Geld von seinem Ex-Ghostwriter Schwan, dessen Co-Autor Tilman Jens und dem Heyne-Verlag für die Veröffentlichung von in seinen Augen vertraulichen Zitaten in dem Bestseller "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle". Der 85-Jährige fordere Schadenersatz wegen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, sagte eine Gerichtssprecherin zu der Klage, über die zuerst die "Bild"-Zeitung berichtet hatte. Das Verfahren begann am Vormittag, mit einer Entscheidung wird vorerst nicht gerechnet.

Die Höhe der Entschädigung müsse sich an der historischen Dimension des Vorgangs bemessen und dem Ausmaß der versuchten Geschichtsfälschung und dem irreparablen Schaden entsprechen, argumentieren die Kohl-Anwälte dem "Bild"-Bericht zufolge in der Klageschrift. Die beantragte Entschädigung sei nicht unverhältnismäßig.

Helmut Kohl im April 2015 bei einem seiner selten gewordenen öffentlichen Auftritte(Foto: AFP)
Helmut Kohl im April 2015 bei einem seiner selten gewordenen öffentlichen AuftritteBild: Getty Images/AFP/D. Roland

"Es gibt keinen vergleichbaren Fall, in dem ein langgedienter Staatsmann in gleicher Weise derart hintergangen und durch Rechts- und Vertrauensbruch derart öffentlich bloßgestellt, vorgeführt und verspottet wurde", heißt es laut "Bild"-Zeitung in der Klage.

Das Landgericht wie auch das Oberlandesgericht Köln haben in einem einstweiligen Verfügungsverfahren bereits entschieden, dass die Veröffentlichung von über 100 Zitaten in dem Buch unrechtmäßig war. Die Zitate stammen aus Gesprächen, die Kohl mit Schwan geführt hatte, damit dieser anschließend als Ghostwriter die Memoiren des Altkanzlers verfassen konnte.

Nach 100 Tagen zerstritten

Schwan hatte die Gespräche 2001 und 2002 an mehr als 100 Tagen mit Kohl in dessen Haus in Oggersheim geführt. Schwan nahm die Gespräche auf Kassette auf. Nach einem schweren Treppensturz 2008 musste Kohl die Arbeit an der Biografie unterbrechen. Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich Kohl und Schwan. Der Kölner Journalist veröffentlichte daraufhin eigenmächtig ein Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren gemeinsamen Gesprächen – darunter drastischen Aussagen über frühere Weggefährten wie die von Kohl 1991 in sein Kabinett berufene heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Helmut Kohl und Angela Merkel im Jahr 1995 (Foto: Reuters)
Helmut Kohl und Angela Merkel im Jahr 1995Bild: Reuters

Kohl klagte gegen das Buch und bekam Recht. Die Veröffentlichung der Zitate war demnach unrechtmäßig, weil zwischen Kohl und Schwan eine "stillschweigende Geheimhaltungsvereinbarung" bestand. Kohl habe alles Mögliche erzählt, Schwan habe dann das Manuskript erarbeitet, und danach habe der CDU-Politiker ganz genau überprüft, welche Aussagen er veröffentlicht haben wollte und welche nicht. Schwan sei in diesem Arbeitsverhältnis nur eine Art "Zuarbeiter" gewesen, stellte das Oberlandesgericht Köln fest. Das Buch durfte deshalb in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden.

"Nicht nur Mikrofonhalter"

Nach den Entscheidungen über die einstweilige Verfügung im vergangenen Jahr beginnt nun das Hauptsacheverfahren. Darin klagt Kohl außer auf Schmerzensgeld und die Unterlassung von 116 Zitaten auch auf Herausgabe aller Kopien der Kassetten, auf denen Schwan ihre Gespräche aufgenommen hatte. Die Originalbänder hatte Schwan bereits zurückgeben müssen. Der Bundesgerichtshof hatte Kohl die Mitschnitte zugesprochen. Es geht um 600 Stunden aus den Jahren 2001 und 2002. Kohl war von 1982 bis 1998 Bundeskanzler und gestaltete maßgeblich die Wiedervereinigung mit.

Schwan sieht sich in der Sache zu Unrecht angegriffen. Der ehemalige Redakteur des öffentlich-rechtlichen Senders WDR betont, seine Rolle habe sich keinesfalls auf die eines "Mikrofonhalters" beschränkt. Vielmehr habe er in den Gesprächen die Fragen gestellt, habe sich umfassend eingelesen und auf dieser Grundlage die Memoiren verfasst.

Stu/jj (afp, dpa, epd)