1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Wulff kommt vor Gericht

27. August 2013

Der frühere Bundespräsident Wulff muss sich nach übereinstimmenden Medienberichten vor Gericht verantworten. Es geht um Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung - zuletzt offenbar noch wegen knapp 800 Euro.

https://p.dw.com/p/19WVq
Der frühere Bundespräsident Christian Wulff (foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Das Landgericht habe in einer 14-seitigen Stellungnahme den Anwälten des Ex-Staatsoberhaupts die Entscheidung mitgeteilt, meldeten mehrere Zeitungen in ihrer Online-Ausgabe. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff im April wegen Bestechlichkeit angeklagt, den Filmproduzenten David Groenewold wegen Bestechung. Das Gericht eröffnete das Verfahren jetzt nur noch wegen Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung.

Nachspiel zum Oktoberfest

Groenewold hatte 2008 einen Teil der Kosten für einen Oktoberfestbesuch des Ehepaares Wulff in München übernommen. Wulff, damals niedersächsischer Ministerpräsident, will davon nach eigenen Angaben nichts gewusst haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Groenewold Wulff motivieren wollte, für eines seiner Filmprojekte um Geld zu werben. Das tat Wulff einige Wochen später.

Die Vorwürfe gegen Wulff und Groenewold waren im Laufe der Ermittlungen immer mehr zusammengeschrumpft. Zuletzt ging es offenbar noch um weniger als 800 Euro. Ein Angebot zur Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage hatten Wulff und Groenewold trotz allem abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar 2012 den Antrag auf Aufhebung der Immunität des damaligen Bundespräsidenten gestellt. Daraufhin war er vom Amt zurückgetreten.

SC/wa (dpa, afp)