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EuGH-Gutachter: EZB-Anleihenkäufe rechtens

4. Oktober 2018

Das milliardenschwere Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) ist aus Sicht des Gutachters am Europäischen Gerichtshof nicht zu beanstanden. Die EZB betreibe keine unerlaubte Staatsfinanzierung.

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EZB in Frankfurt am Main
Bild: picture-alliance/dpa/B. Roessler

Für die Gegner der umstrittenenAnleihenkäufedurch die Europäische Zentralbank zeichnet sich eine juristische Niederlage ab. Generalanwalt Melchior Wathelet schlug dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in seinem Schlussantrag vor, die vor allem in Deutschland kritisierte Praxis für rechtens zu erklären.

"Das Programm verstößt nicht gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung und geht nicht über das Mandat der EZB hinaus", begründete Wathelet. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof zwar nicht bindend, doch geben sie in der Regel die Richtung vor. Ein Urteil wird in drei bis sechs Monaten erwartet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2017 den Themenkomplex dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Die Karlsruher Richter hegen Zweifel, ob die Transaktionen gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen. Gegen das Programm haben der AfD-Gründer Bernd Lucke, der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Berliner Professor Markus Kerber geklagt.

Kaufprogramm als zentrales Kriseninstrument

Die Transaktionen waren in den vergangenen Jahren das zentrale Instrument der Europäischen Zentralbank (EZB), um die Konjunktur anzuschieben und die Inflation nach oben zu treiben. Inzwischen läuft die Wirtschaft wieder besser. Daher will die EZB die Käufe zum Jahresende einstellen. Das Gesamtvolumen wird dann voraussichtlich rund 2,6 Billionen Euro betragen.

Der Generalanwalt argumentierte, dass der Kauf der Staatsanleihen am Sekundärmarkt nicht die gleiche Wirkung entfalte wie ein direkter Erwerb von öffentlich-rechtlicher Hand.

Das Programm "biete hinreichende Garantien", damit Emissionsbedingungen für Staatsanleihen nicht dadurch verfälscht würden, dass diese nach ihrer Ausgabe durch das Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) erworben würden. So dürfe maximal ein Drittel einer einzelnen Emission vom ESZB gehalten werden. Auch gebe es eine einzuhaltende Mindestfrist zwischen der Ausgabe der Schuldtitel und dem Ankauf am Sekundärmarkt.

"Abwegige Kritik"

Für abwegig hält der Generalanwalt die Kritik, wonach das Kaufprogramm den Anreiz der Euro-Länder zu einer "gesunden Haushaltspolitik" dämpfe. Derzeit sei lediglich noch gegen Spanien ein Verfahren wegen übermäßiger Neuverschuldung anhängig, während es im Jahr 2011 noch 24 EU-Mitgliedsländer gewesen seien. "Diese objektive Lage deutet darauf hin, dass die Mitgliedstaaten der Euro-Zone eine gesunde Haushaltspolitik verfolgen", so der Generalanwalt.

ul/bea (rtr, dpa)