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Politik

Flüchtlinge bekommen volle Sozialhilfe

21. November 2018

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Flüchtlingen gestärkt. Sie müssen die gleiche Höhe an Sozialleistungen bekommen wie einheimische Bürger. Alle EU-Staaten müssen sich an das Urteil halten.

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Europäischer Gerichtshof in Luxemburg
Bild: Reuters/F. Lenoir

Anerkannte Flüchtlinge dürfen in der EU nicht weniger Sozialhilfe bekommen als eigene Staatsbürger. Dies gelte unabhängig davon, ob der Flüchtling nur ein befristetes Aufenthaltsrecht besitzt, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das Urteil ist für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend.

Falls aus Österreich vor Gericht

Hintergrund des Urteils ist die Klage gegen eine Regelung des österreichischen Bundeslandes Oberösterreich. Ein Afghane war mit seiner Familie dort hingekommen und 2016 als Flüchtling anerkannt worden. Im Zuge dessen bekam er eine Aufenthaltsgenehmigung von drei Jahren. Der Mann erhielt Sozialhilfe, allerdings weniger als Flüchtlinge ohne eine Befristung des Aufenthaltsrechts. Diese bekommen ebensoviel Sozialhilfe wie Inländer.

EU-Gesetz regelt Ansprüche

Fraglich war, ob diese unterschiedliche Behandlung mit der sogenannten Anerkennungsrichtlinie vereinbar ist. Dabei handelt es sich um ein EU-Gesetz von 2011 zum Schutz von Flüchtlingen. Die EuGH-Richter befanden nun, dass das Gesetz eindeutig sei: Anerkannte Flüchtlinge haben in einem EU-Land Anspruch auf Sozialleistungen in gleicher Höhe wie die eigenen Staatsangehörigen - und zwar unabhängig von einer möglichen Befristung des Aufenthalts. Eine andere Frage seien Sozialleistungen für subsidiär Schutzberechtigte. Diese könnten niedriger sein, stellten die Richter zugleich klar.

Für Deutschland dürfte der Richterspruch keine direkten Folgen haben. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit gibt es keine unterschiedliche Behandlung anerkannter Flüchtlinge bei der Sozialhilfe, die von der Dauer des Aufenthaltsrechts abhinge.

wo/qu (epd, dpa, kna)