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EU-Sanktionen gegen Janukowitsch teils illegal

15. September 2016

Als der ukrainische Ex-Präsident vor zwei Jahren ins Exil floh, reagierte die EU - und fror seine Konten ein. Nun entschied der EuGH: Das war erst einmal illegal. An sein Geld kommt Victor Janukowitsch trotzdem nicht.

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Ukrainischer Ex-Präsident Vicotor Janukowitsch (Foto: Reuters)
Bild: Reuters

Zwischen März 2014 und März 2015 hätte die Europäische Union die Konten des gestürzten ukrainischen Präsidenten Victor Janukowitsch nicht einfrieren dürfen. Das verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Erst ab März 2015 sei die EU-Sanktion legal gewesen.

Die ukrainische Staatsanwaltschaft verdächtigt den nach Russland ins Exil geflohenen Ex-Präsidenten, Staatsgelder veruntreut zu haben. Das EU-Gericht kritisierte nun, der ukrainische Generalstaatsanwalt habe die Vorwürfe für den Zeitraum von 2014 bis 2015 nicht hinreichend konkretisiert. Von 2015 bis 2016 gebe es aber Belege dafür, dass die Maßnahme wirksam "zu der Verfolgung der Veruntreuung öffentlicher Gelder beiträgt", hieß es im Urteil.

Die Sanktions-Liste

Janukowitsch war im Februar 2014 aus Kiew nach Russland geflohen, nachdem bei die Ukrainer zu Tausenden gegen seine Regierung demonstriert hatten und bei Straßenkämpfen auf dem Maidan mehr als hundert Menschen getötet worden waren. Damals hatte Brüssel es eilig, die Konten von Janukowitsch und anderer ukrainischer Funktionäre einzufrieren, um zu verhindern, dass sie ihre europäischen Konten leeren.

Auf der Sanktions-Liste stehen 16 Namen - neben dem Ex-Präsidenten auch sein Sohn Olexandr, Ex-Premier Mykola Asarow, Ex-Präsidialamtschef Andrij Kljujew, ehemalige Minister und andere einflussreiche Figuren aus Janukowitschs Umfeld, die mehrheitlich nach Russland geflohen sind.

Kein Geld für Janukowitsch und Co

Wie die ukrainische Financial Intelligence Unit, die Zentralstelle zur Bekämpfung von Geldwäsche, mitteilte, sind insgesamt mehrere hundert Millionen US-Dollar eingefroren. Die Konten befänden sich in sechs EU-Ländern sowie in der Schweiz und in Liechtenstein. Neben Janukowitsch klagten auch fast alle anderen Personen auf jener Liste bereits im Frühjahr 2014 gegen die Sanktionen. Inzwischen haben sieben von ihnen Recht bekommen.

Die formale Aufhebung der Sanktionen von 2014 ändert allerdings faktisch nichts, da bereits neue Rechtsakte erlassen wurden, denen zufolge die Sanktionen bis März 2017 gelten. Die ehemaligen ukrainischen Machthaber kommen also weiterhin nicht an das Geld, das auf ihren europäischen Konten liegt.

nin/wl (afp, dpa)