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EuGH billigt Atomsteuer

4. Juni 2015

Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Brennelementesteuer gebilligt. Doch noch müssen die AKW-Betreiber, die gegen die Steuer geklagt hatten, ihre Hoffnungen auf Milliardenrückzahlungen nicht begraben.

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Die beiden Türme des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg (Foto: dpa)
Die beiden Türme des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in LuxemburgBild: picture-alliance/dpa/T. Frey

Die deutschen Betreiber von Atomkraftwerken sind mit ihrer Klage gegen die milliardenschwere Brennelementesteuer vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gescheitert. Die Luxemburger Richter entschieden, dass die Abgabe nicht gegen EU-Recht verstößt. Es handele sich weder um eine unzulässige Strom- noch um eine unzulässige Verbrauchssteuer. Auch stelle sie keine staatliche Beihilfe dar. Sie folgten damit der Einschätzung des EuGH-Generalanwalts vom Februar.

Die offiziell Kernbrennstoffsteuer genannte Abgabe war Anfang 2011 in Kraft getreten. Erstmals im Reaktor eingesetzte Brennelemente werden seither mit 145 Euro je Gramm Kernbrennstoff besteuert. Juristisch ist die Steuer stark umstritten.

E.ON, hier das Eingangsportal der Zentrale in Düsseldorf, hatte gegen die Steuer geklagt (Foto: dpa)
E.ON, hier das Eingangsportal der Zentrale in Düsseldorf, hatte gegen die Steuer geklagtBild: picture-alliance/dpa/M. Gerten

Die Kraftwerksbetreiber E.ON, RWE und EnBW hatten gegen die Steuer geklagt - in der Hoffnung auf eine Rückzahlung von fast fünf Milliarden Euro an bereits gezahlten Geldern. Das Finanzgericht Hamburg hält die Abgaben für unzulässig und rief 2013 zunächst das Bundesverfassungsgericht und dann auch den EuGH an.

Vor dem Bundesverfassungsgericht steht die Entscheidung noch aus. Dort soll es in der zweiten Jahreshälfte zu einem Urteil kommen. Das oberste deutsche Gericht könnte die Steuer noch kippen.

"Schwarze Null" für Schäuble

Nach dem Luxemburger Urteil bestehen europarechtlich jedoch keine Bedenken. Die besteuerten Brennelemente seien keine "Energieerzeugnisse", die nur der Umsatzsteuer unterworfen werden dürfen. Auch handle es sich nicht um eine neben der Umsatzsteuer unzulässige zusätzliche Verbrauchssteuer auf elektrischen Strom. Die Aktien der Versorger gerieten nach dem EuGH-Urteil mächtig unter Druck. RWE verlor bis zu 2,9 Prozent, E.ON 1,8 Prozent.

Das Atomkraftwerk Grohnde an der Weser in Niedersachsen (Archivbild von 2013: dpa)
Das Atomkraftwerk Grohnde an der Weser in Niedersachsen (Archivbild von 2013)Bild: picture-alliance/dpa

Nach der Hamburger Entscheidung von 2013 musste der Staat zunächst die Steuer erstatten. Aber der Bundesfinanzhof entschied kurz vor Weihnachten, dass bis zu einer endgültigen juristischen Klärung die Steuer zu entrichten sei. Weil die Konzerne über zwei Milliarden Euro überwiesen, konnte sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble plötzlich über eine "schwarze Null" freuen - den ersten Haushalt ohne neue Schulden seit 1969.

Die Grünen machen sich bereits für eine Verlängerung der Steuer stark. "Die Erhebung der Steuer läuft Ende 2016 aus. Sie muss unbedingt verlängert werden bis das letzte Atomkraftwerk 2022 vom Netz geht", sagte die Vorsitzende des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag, Bärbel Höhn, der Deutschen Presse-Agentur.

stu/sp (afp, dpa, rtr)