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EU verklagt Deutschland wegen Daimler

10. Dezember 2015

Die Bundesrepublik habe es zugelassen, dass in Mercedes-Klimaanlagen verbotene Kältemittel eingesetzt wurden. Dies sei ein Bruch von EU-Recht.

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Symbolbild Mercedes Daimler
Bild: picture-alliance/dpa/J.-P. Strobel

Im Streit um den Einsatz eines klimaschädlichen Kältemittels in Klimaanlagen von Daimler-Autos verklagt die EU-Kommission Deutschland wegen Untätigkeit vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Behörde erklärte am Donnerstag, die Bundesrepublik habe gegen EU-Rechtsvorschriften verstoßen, indem sie zuließ, dass Daimler das für neue Modelle verbotene Treibhausgas R-134a nutzte.

Brüssel wirft den deutschen Behörden vor, nichts dagegen unternommen zu haben, dass Daimler die seit Anfang 2014 geltende Richtlinie missachtete. Obwohl die Vorschriften nicht eingehalten worden seien, seien weiter Zertifikate für Fahrzeuge ausgestellt worden. Die deutschen Behörden hätten es "unterlassen, Daimler zum Rückruf der Fahrzeuge zu veranlassen und die notwendigen technischen Änderungen vorzunehmen". Vielmehr hätten sie den Einsatz weiter erlaubt.

Der Streit zwischen Brüssel, Berlin und der Daimler-Zentrale in Stuttgart ist schon drei Jahre alt. Ende Januar 2014 leitete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Vor einem Jahr, am 11. Dezember 2014, kündigte die Kommission an, eine Klage vor dem EuGH zu prüfen.

Klimaziele einhalten

Mit der Klage vor dem höchsten Gericht der Europäischen Union wolle die Kommission dafür sorgen, dass die mit der Richtlinie verbundenen Klimaziele eingehalten würden, erklärte die Brüsseler Behörde. Außerdem solle damit für gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Branche gesorgt werden.

Für Deutschland kommt die Klage dennoch zu einem unerwarteten Zeitpunkt. Nach langem Widerstand hatte Daimler nämlich im Streit um den Einsatz von R-134a im Oktober eingelenkt. Von 2017 an will der Konzern nun doch die umweltfreundlichere Chemikalie R-1234yf in großem Stil in Mercedes-Modellen einsetzen. Dafür wurde ein spezielles Brandschutzsystem entwickelt.

Daimler hatte sich zuvor geweigert, das Kältemittel einzusetzen. Die Begründung: Von dem neuen Kältemittel könne ein Sicherheitsrisiko ausgehen, weil im Fall einer Entzündung hochgiftiger Fluorwasserstoff (Flusssäure) entstehen könne. Bei einem Daimler-Test im Herbst 2012 war R1234yf in Flammen aufgegangen.

Keine Bedenken

Andere Hersteller sowie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission teilten die Bedenken jedoch nicht. Auch eine zusätzliche Risikoanalyse ergab keine Hinweise auf besonderer Gefahren.

Ein Daimler-Sprecher teilte am Donnerstag mit, das Unternehmen sei von dem Vertragsverletzungsverfahren nicht direkt betroffen. Selbstverständlich unterstütze man aber die Bundesregierung und die Europäische Kommission mit Informationen.

In Brüssel hatten sich Experten bereits nach den im Oktober gemachten Ankündigungen skeptisch geäußert, ob die Zusagen ausreichen. Zum einen wurde darauf hingewiesen, dass weiterhin Autos auf dem Markt seien, die den EU-Anforderungen nicht genügten. Daimler habe außerdem R1234yf vorerst nur für bestimmte Fahrzeugklassen angekündigt.

Im Fall einer Verurteilung muss Deutschland mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Staates. Gegen Deutschland sind Strafen in sechsstelliger Höhe pro Tag möglich.

bea/uhe (dpa, afp)