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Politik

EU leitet rechtliche Schritte gegen London ein

1. Oktober 2020

Mit ihrem geplanten Binnenmarktgesetz will die britische Regierung nach dem Brexit die Kontrolle über Nordirland behalten. Das verstößt aber gegen das Abkommen mit der EU.

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Belgien Brüssel | Pressekonferenz Brexit | Ursula von der Leyen
Bild: Johanna Geron/AP Photo/picture-alliance

Das britische Binnenmarktgesetz war am Dienstag vom Unterhaus beschlossen worden und soll Teile des bereits gültigen Austrittsvertrags aushebeln. Die EU-Kommission hatte der britischen Regierung ein Ultimatum bis Mittwoch gesetzt, die umstrittenen Klauseln des Gesetzes zurückzunehmen.

Da dies nicht geschah, verschickte die Brüsseler Behörde nun eine offizielle Anzeige nach London, dass sie eine Verletzung des Vertrags sieht. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (Artikelbild) gab der britischen Regierung einen Monat zur Stellungnahme. Es ist der erste Schritt eines Verfahrens, das letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof enden könnte.

Das Binnenmarktgesetz, das noch vom britischen Oberhaus behandelt werden muss, wäre ein Verstoß gegen das im Vertrag festgelegte Prinzip des "guten Glaubens" und konkret gegen das Protokoll für Nordirland, sagte von der Leyen. Trotz des nun gestarteten Verfahrens werde die EU weiter auf volle Einhaltung des Austrittsvertrags pochen und sich selbst auch daran halten. "Wir stehen zu unseren Verpflichtungen", betonte von der Leyen.

Sonderklauseln für Nordirland sollen ausgehebelt werden

Die britische Regierung bezeichnete die Pläne von Premierminister Boris Johnson hingegen als Sicherheitsnetz für den Fall, dass vor Jahresende kein Handelsvertrag mehr mit der EU gelingt. Sie will damit vertraglich vereinbarte Sonderklauseln für Nordirland aushebeln.

Die britische Provinz soll nach dem Vertrag enger an den EU-Binnenmarkt und die Zollunion gebunden werden. Das ist der britischen Regierung nicht recht. Sie befürchtet eine Abkoppelung Nordirlands. Im Brexit-Vertrag hatte Johnson dies jedoch noch akzeptiert.

Großbritannien war zum 1. Februar 2020 aus der EU ausgetreten. Bis Ende des Jahres bleibt es aber während einer Übergangsphase noch im EU-Binnenmarkt und der Zollunion. Ohne Abkommen droht zum Jahreswechsel ein harter wirtschaftlicher Bruch mit der Wiedereinführung von Zöllen.

hf/mak (dpa, afp)