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EU zum Hochwasserschutz

17. August 2010

Bereits im Juli rügte die EU-Kommission Polen, weil die Regierung in Warschau die EU-Gesetze zum Hochwasserschutz nicht richtig umsetzt. Für das aktuelle Hochwasser hätte die EU-Richtlinie allerdings keine Auswirkungen.

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Luftaufname überfluteter Häuser in Ostritz (Foto: dpa)
Land unter an der deutsch-polnischen Grenze: Ostritz an der NeißeBild: picture-alliance/dpa

Nach dem Hochwasser im Dreiländereck von Polen, Tschechien und Deutschland wird die Frage diskutiert, ob bessere internationale Koordination oder gar eine Steuerung des Hochwasserschutzes durch die Europäische Union nötig sind. Die Antwort der EU-Kommission im sommerlich verschlafenen Brüssel: Diese Steuerung gibt es bereits. Im Jahr 2007 beschloss die EU eine Hochwasserschutzrichtlinie, die in den Mitgliedsstaaten den Schutz vor den Fluten schrittweise verbessern helfen soll, allerdings erst bis zum Jahr 2015.

Zuständig für den konkreten Hochwasserschutz, den Bau von Deichen und die Renaturierung von Auen und Überlaufbecken sind die Mitgliedsstaaten. Die EU-Kommission sammelt bis 2011 Karten der Mitgliedsstaaten ein, auf denen Risikobereiche und Überflutungsgebiete aufgezeigt werden sollen. An der Erstellung dieser Karten und Analysen wirkt ausgerechnet Polen nicht umfassend mit. Die EU-Kommission hat deshalb im Juli ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet.

Wenn die polnische Regierung nicht bis Mitte September die geforderten Unterlagen nachreicht, will die EU-Kommission das Land vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verklagen. Mit dem Hochwasser von Weichsel und Oder im Mai und Juni sowie dem jetzt aktuellen Hochwasser der Neiße hat das Verfahren jedoch nichts zu tun.

Eine Frau mit Regenschirm geht durch die Trümmer im polnischen Bogatynia (Foto: AP)
Die polnische Stadt Bogatynia völlig verwüstetBild: AP

Schutzpläne bis 2015

Die Hochwasserschutzrichtlinie der EU sieht vor, dass bis 2013 Gefahrenpläne und Risikoabschätzungen für mögliche Überflutungsgebiete vorgelegt werden. Erst 2015 sollen dann Managementpläne aufgestellt werden, die mögliche Maßnahmen gegen Hochwasser aufzeigen. Diese Managementpläne müssen dann von den Mitgliedsstaaten in die Tat umgesetzt werden.

Die EU-Kommission in Brüssel liefert also nur den theoretischen Überbau, für den praktischen Katastrophenschutz sind nach dem EU-Vertrag von Lissabon weiter die einzelnen Staaten zuständig. Die EU könnte ein Lage- und Informationszentrum in Brüssel einrichten, wenn mehrere Staaten der EU betroffen sind und Hilfsmaßnahmen koordiniert werden müssen. Dies hat sie zum Bespiel bei Waldbränden in Griechenland und Spanien getan.

Für die Folgekosten der Überschwemmung müssen ebenfalls die Mitgliedsstaaten aufkommen. Sie müssen sich ihre Beihilfen für Flutopfer aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sogar genehmigen lassen. Die EU-Kommission in Brüssel prüft, ob es sich um untersagte staatliche Beihilfen handeln könnte, um etwa landwirtschaftlichen Betrieben Vorteile gegenüber Konkurrenten in Europa zu verschaffen.

Die EU-Kommission hat gerade am Montag (09.08.2010) entschieden, dass die polnischen Beihilfen für die Leidtragenden der Flut im Mai und Juni mit EU-Vorschriften vereinbar sind. Die EU hat amtlich festgestellt, dass es sich bei den Überschwemmungen um Naturkatastrophen handelte. Nur dann sind zusätzliche Hilfe für Bauern und Forstwirte erlaubt. Auch die Beihilfen, die jetzt von polnischen und deutschen Behörden für die aktuellen Flutschäden angekündigt wurden, werden von der EU-Kommission geprüft.

Berlaymont-Gebäude in Brüssel, Belgien. Sitz der EU-Kommission (Foto: DW)
Nur bedingt zuständig: EU-Kommission in BrüsselBild: DW

EU-Solidaritätsfonds

Nach den verheerenden Überschwemmungen entlang der Elbe im Jahr 2002 hatte die EU einen europäischen "Solidaritätsfonds" eingerichtet, aus dem Mitgliedsländer kurzfristig Hilfen bei Naturkatastrophen erhalten sollen. Den Fonds kann ein Land aber nur anzapfen, wenn die Schäden über drei Milliarden Euro oder 0,6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen. Die Hilfen sind auf eine Milliarde Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

Der Bund Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) hatte im Mai die Oder-Anrainer Polen und Deutschland kritisiert. Das Geld, das nach dem verheerenden Oder-Hochwasser von 1997 entlang des Grenzflusses ausgegeben worden sei, sei zum größten Teil in Deich- und Dammbau geflossen. Flussauen und natürliche Überschwemmungsgebiete würden nicht in ausreichendem Maße geschützt oder im Gegenteil immer noch bebaut. Daran habe auch die EU-Hochwasserschutzrichtlinie noch nichts ändern können.

Autor: Bernd Riegert
Redaktion: Fabian Schmidt

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