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EU genehmigt erste Finanzhilfen für Flutopfer

10. Oktober 2002
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Deutschland darf die bei der jüngsten Flutkatastrophe geschädigten Landwirte und Gewerbetreibende mit speziellen Programmen unterstützen. Die dafür notwendige Genehmigung hat die EU-Kommission am Donnerstag erteilt. Deutschland darf nun diesen Unternehmen für Schäden bis zu 200.000 Euro Soforthilfen zahlen. Noch geprüft werden von der Kommission die deutschen Pläne für ein weiteres Sonderprogramm zugunsten der ländlichen Flutregionen. Damit sollen Beihilfen für die Beseitigung von Hochwasserschäden, den Wiederaufbau von Straßen und die Aufforstung ausgezahlt werden.