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EU erhöht den Druck auf Ungarn

13. Januar 2012

Entweder die umstrittene Verfassungsänderung wird korrigiert oder die EU ermittelt gegen Ungarn wegen Verletzung des EU-Vertrages. Zudem drohen wegen des Haushaltsdefizits Strafmaßnahmen.

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Viktor Orban (AP Photo/Petr David Josek)
Unter Druck: Viktor OrbanBild: AP

Noch eine Woche gibt die EU Ungarn Zeit, seine umstrittenen Verfassungs- und Gesetzesänderungen wiederum abzuändern. Sonst würden Vertragsverletzungsstrafen verhängt und die Auszahlung von EU-Geldern gestoppt, drohte die EU-Kommission dem rechts-konservativen Regierungschefs Viktor Orbán am Mittwoch (11.01.2012).

Ungarn braucht einerseits Milliardenhilfen, um eine Staatspleite abzuwenden. Andererseits hat Regierungschef Orbán, gestützt auf die Zwei-Drittel-Mehrheit seiner Partei Fidesz, eine Reihe von Gesetzes- und Verfassungsänderungen durchgesetzt, die nach Ansicht von Kritikern Ungarn zu einem autoritär regierten Land machen könnten.

Seit Neujahr sind Gesetze in Kraft, die Kritikern zufolge die Unabhängigkeit von Richtern und die Pressefreiheit gefährden und den Datenschutz einschränken. So wird von Journalisten verlangt, ihre Informationsquellen offen zu legen und Zitate vor der Veröffentlichung autorisieren zu lassen. Erst kürzlich wurden zwei regierungskritische Journalisten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens entlassen, nachdem sie aus Protest gegen diese Einflussnahme der Regierung in den Hungerstreik getreten waren.

Proteste in Budapest gegen die politik der Regierung (REUTERS/Laszlo Balogh (HUNGARY - Tags: POLITICS CIVIL UNREST TPX IMAGES OF THE DAY)
Proteste in Budapest gegen die Politik der RegierungBild: REUTERS

20 Mal die rote Linie übertreten

Gleichzeitig soll der Nationale Justizrat, der für die Ernennung von Richtern zuständig ist, so umgestaltet werden, dass der Präsident des Gremiums weitreichende Entscheidungsbefugnisse hat. Das bisherige Gremium hat nur noch beratende Funktion. Die EU-Kommission beanstandet hier die Machtkonzentration beim Präsidenten, man fürchtet um die Unabhängigkeit der Gerichte.

In Brüssel werden etwa 20 grundlegende Veränderungen der ungarischen Verfassung als Übertretung der roten Linie bezeichnet, überhaupt wird die Kritik immer lauter: Der französische Außenminister Alain Juppé sieht in dem neuen Grundgesetz ein Problem, und deshalb müsse die EU-Kommission prüfen, ob die Verfassung mit den rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien der EU auch vereinbar sei. Sanktionen gegen Ungarn fordert bereits jetzt der Vorsitzende der liberalen Fraktion im Europäischen Parlament, Guy Verhofstadt. Nach Ansicht des früheren belgischen Premierministers sollte die EU entschlossen auf die Verfassungsänderungen in Ungarn reagieren. Ähnliche Forderungen kommen auch aus den Reihen der Fraktion der europäischen Sozialdemokraten.

Gefährdete Unabhängigkeit der Zentralbank

Vor allem aber ist die EU wegen der Einschränkungen der Ungarischen Zentralbank in Sorge. Ungarns Premier Orban hat im Parlament mit seiner Partei "Fidesz" beschlossen, dass die Notenbank mit der Finanzaufsicht zu einer Behörde zusammengelegt wird. Wichtige Vertreter dieser Institution werden von der Regierung nominiert.

Olli Rehn (EPA/OLIVIER HOSLET(c) dpa - Bildfunk)
Olli Rehn droht mit GeldstoppBild: picture alliance / dpa

Die EU-Kommission könnte schon in den nächsten Tagen über Maßnahmen gegen Ungarn entscheiden. Auf jeden Fall wird die Situation in Ungarn Thema beim ersten Zusammentreffen der Kommission unter der neuen dänischen EU-Ratspräsidentschaft in Kopenhagen am Mittwoch (11.01.2012) sein. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso wies schon im vergangenen Monat in zwei Schreiben an Orban auf eine mögliche Verletzung des EU-Rechts hin. Außerdem rief er Ungarn vor einigen Tagen zu einer konstruktiven Zusammenarbeit auf und bat darum, jede Eskalation zu vermeiden.

Begrenzte Einflussnahme der EU

Die Möglichkeiten der EU, auf Ungarn einzuwirken, sind allerdings begrenzt. Stellt die EU-Kommission einen Verstoß gegen EU-Recht fest, kann sie nach Artikel 258 des EU-Vertrags beim Europäischen Gerichtshof ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Außerdem gibt es noch Artikel 7 des EU-Vertrags, der seit seiner Einführung im Jahr 2000 noch nie angewandt wurde. Er ermöglicht den Staats- und Regierungschefs der EU mit einer Vier-Fünftel-Mehrheit, eine "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" der Grundwerte der Union festzustellen.

Käme es zu einer anhaltenden Verletzung der Grundwerte, könnten am Ende Sanktionen ausgesprochen werden. Ungarn könnten bestimmte Rechte entzogen werden, beispielsweise das Stimmrecht im EU-Rat. Ob die Grundwerte eingehalten werden, sei allerdings nur schwierig zu bewerten, gab ein EU-Kommissionssprecher bereits zu: "Wir können nicht binnen 24 Stunden sagen, ob ein Mitgliedsstaat eine Demokratie oder Diktatur ist – wir müssen das genau analysieren." Zu den Grundwerten der EU gehören Freiheit, Gleichheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte und Achtung der Menschenwürde.

Blick von auf Donau und Parlament in Budapest (Foto: J. Sorges)
Das ungarische Parlament hat mit seinem Haushalt die Defizitgrenze gerissenBild: J. Sorges

Nun stehen sowohl Ungarn als auch die Europäische Union unter Druck. Ungarn, das unter großen wirtschaftlichen Problemen leidet, riskiert mit der umstrittenen Verfassungsänderung, die demokratische Ordnung der EU zu verlassen. Erste Stimmen werden laut, Ungarn riskiere mit seinen radikalen Maßnahmen gar einen Ausschluss aus der EU. Die Bedrohung der Pressefreiheit und der Unabhängigkeit der Richter im Land sei aber auch eine Ohrfeige für Brüssel. Die Europäische Union steht unter Druck, weil sie es sich nicht erlauben kann, unachtsam und unvorsichtig gegenüber einem Mitglied zu werden. Die Glaubwürdigkeit der EU steht auf dem Spiel.

Budapest will Fehler korrigieren

Die EU hofft aber, dass Ungarns Rechtsregierung angesichts der finanziellen Krise einlenkt. "Wir erwarten, dass Ungarn kooperieren und jene Fragen, bei denen wir Bedenken haben, noch einmal überdenken wird", so Kommissionssprecherin Pia Ahrenkilde Hansen. Die Regierung in Budapest zeigte sich in einer ersten Stellungnahme reumütig. Die "Fehler der Vergangenheit" würden korrigiert, versprach das Wirtschaftsministerium. "Deshalb beschreiten wir weiter den Weg der Senkung der Staatsschuld und der Begrenzung des Budgetdefizits auf einen Wert von unter drei Prozent (des BIP)".

Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen im Europaparlament geht das nicht weit genug. Sie verweisen auf Artikel 7 des EU-Vertrages, wonach vier Fünftel der EU-Staaten einem anderen Mitgliedsstaat sogar die Mitgliedsrechte entziehen können, wenn eine "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" der Grundwerte bestehe.

Autoren: Alen Legovic/Dirk Eckert

Redaktion: Zoran Arbutina