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Erster Prozess im Organspendenskandal

19. August 2013

Ein Jahr nach Bekanntwerden des Organspendenskandals beginnt der erste Prozess. Ein Oberarzt muss sich wegen versuchten Totschlags verantworten. Außerdem werden ihm drei weitere Todesfälle zur Last gelegt.

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Hinweisschild "Lebertransplantation" (Foto: picture-alliance/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

In mindestens elf Fällen soll der 46-jährige Mediziner Krankenakten manipuliert haben, damit seine Patienten schneller an Spenderorgane kommen konnten. Dadurch hätten andere, lebensbedrohlicher erkrankte Patienten kein Spenderorgan erhalten und der Angeklagte habe ihren Tod zumindest billigend in Kauf genommen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Demnach habe der Medizinprofessor bei der zentralen Vergabestelle für Spenderorgane "Eurotransplant" bewusst falsche Angaben gemacht. So habe er falsche Blutwerte übermittelt oder fälschlich erklärt, es handele sich um Dialysepatienten. Dadurch seien die Patienten auf der Warteliste so weit nach oben gerutscht, dass sie innerhalb kürzester Zeit ein Spenderorgan erhielten.

Tödliche Transplantationen

In drei weiteren Fällen soll der Medizinprofessor Patienten Lebern übertragen haben, obwohl keine so lebensbedrohliche Erkrankung vorgelegen habe, die eine Transplantation erforderlich gemacht hätte. Außerdem hätten medizinische Befunde gegen eine Organübertragung gesprochen. Dem Arzt sei bewusst gewesen, so die Anklagevertreter, dass die Transplantation den Patienten keine gesundheitlichen Vorteile bringe, aber Risiken berge. Alle drei Organempfänger starben nach der OP.

Ärzte bei einer OP (Foto: Jan-Peter Kasper dpa)
Mehr als 12.000 Patienten warten auf SpenderorganeBild: picture-alliance/dpa

Weil sie nicht darüber aufgeklärt gewesen seien, dass die Operationen nicht erforderlich waren, wertet die Staatsanwaltschaft den Tatbestand als Körperverletzung mit Todesfolge.

Prozess mit Vorbildfunktion

Der Göttinger Arzt ist bislang der erste Transplantationsmediziner, der sich vor Gericht verantworten muss. Manipulationsvorwürfe betreffen auch die Unikliniken in Regensburg, wo er zuvor tätig gewesen war. Auch in Leipzig und München ist es im Zusammenhang mit Organtransplantationen zu Unregelmäßigkeiten gekommen.

Über die Motive des Oberarztes ist bislang nichts bekannt. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hat sich der Verdacht der Bestechlichkeit nicht erhärtet. Dem Mediziner habe nicht nachgewiesen werden können, für die Manipulation der Wartelisten von den begünstigten Patienten Geld bekommen zu haben. Wegen Fluchtgefahr sitzt der Arzt seit Januar in Untersuchungshaft.

Weniger Spender, schärfere Kontrollen

Nach Bekanntwerden des Skandals im vorigen Sommer war die Bereitschaft der Deutschen zur Organspende dramatisch eingebrochen. Im vergangenen Jahr spendeten nur noch etwas mehr als 1000 Menschen nach ihrem Tod Organe. Das war der niedrigste Stand seit zehn Jahren. Auch im ersten Halbjahr 2013 lagen die Zahlen mit 459 Spendern deutlich unter dem Niveau der Vorjahre. Gleichzeitig warten rund 12.000 Patienten dringend auf eine Transplantation. Viele sterben, weil sie nicht rechtzeitig ein passendes Organ erhalten.

Damit sich ein solcher Skandal möglichst nicht wiederholt, gab es auch gesetzliche Konsequenzen. Künftig sind Manipulationen an Wartelisten für Organspenden strafbar und können mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafen geahndet werden. Darüber hinaus kontrolliert die unabhängige Prüf- und Überwachungskommission der Bundesärztekammer seit September 2012 alle 25 Leber-Transplantationsprogramme. Der Abschlussbericht soll Anfang nächsten Monats vorliegen. Später sollen auch alle Herz- und Nierenspende-Programme überprüft werden.

mak/wa (dpa, afp)