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Erschlichene Einbürgerungen können zurückgenommen werden

24. Mai 2006

Durch Täuschung erwirkte Einbürgerungen können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von den Behörden zurückgenommen werden - auch dann, wenn dem Betroffenen die Staatenlosigkeit droht.

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Einbürgerungsurkunde kann aberkannt werdenBild: picture-alliance / dpa/dpaweb

Eine durch falsche Angaben erschlichene deutsche Staatsbürgerschaft darf wieder entzogen werden. Das im Grundgesetz verankerte Verbot, Deutschen die Staatsbürgerschaft zu entziehen, stehe der Rücknahme des Passes im Betrugsfall nicht entgegen, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch (24.5.) in Karlsruhe. Auch der verfassungsrechtliche Schutz vor Staatenlosigkeit nütze Ausländern nichts, wenn sie den deutschen Pass durch falsche Angaben erworben hätten. Allerdings müsse der Gesetzgeber die Auswirkungen des Passentzugs auf Dritte - etwa Familienangehörige - regeln.

Folgenlose Beschwerde

Mit der Entscheidung wies der Zweite Senat des Gerichts die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Nigeria zurück. Er hatte im Jahr 2000 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Zum Beleg seiner Unterhaltsfähigkeit hatte der in Pforzheim lebende Mann die Lohnbescheinigung einer Hanauer Firma vorgelegt. Tatsächlich arbeitete dort aber ein anderer unter seinem Namen. Nachdem das entdeckt wurde, nahmen die baden-württembergischen Behörden im Jahr 2002 die Einbürgerung zurück. Die Entscheidung wurde von den Verwaltungsgerichten bestätigt. Seine hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde blieb nun erfolglos. In Deutschland wurden seit 2002 rund 420.000 Ausländer eingebürgert. In nur 84 Fällen wurden die Bescheide wegen Täuschung rechtskräftig zurückgenommen. (stu)