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Politik

Fall Böhmermann: "Kunstfreiheit ist nicht verhandelbar"

6. Oktober 2016

Dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Jan Böhmermann eingestellt hat, ist richtig, sagt Udo Vetter. Der Anwalt hat den Fall Böhmermann von Beginn an in seinem Blog begleitet.

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Screenshot Jan Böhmermann in ZDF Neo Magazin Royale rezitiert Gedicht über Erdogan
Bild: ZDF Neo Magazin Royale

DW: Sie finden die Entscheidung der Mainzer Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann einzustellen, richtig. Warum?

Vetter: Wenn man sich die Mühe macht, die gesamte betroffene Sendung, in der das Gedicht rezitiert wurde, zur Kenntnis zu nehmen, ist es eigentlich nicht mehr schwierig, zu dem Schluss zu kommen, dass eine Beleidigung eines Staatsoberhauptes in diesem Fall nicht vorliegt.

Die Staatsanwaltschaft hat in ihrerMitteilung extrem sorgfältig alle in Frage kommenden Aspekte geprüft, insbesondere die Frage, ob eine Herabsetzung der persönlichen Ehre von Herrn Erdogan vorliegt. Sie hat - im Gegensatz zu vielen, die mit einer Verurteilung gerechnet hatten - nicht den Fehler gemacht, sich nur dieses sogenannte Schmähgedicht von Jan Böhmermann anzusehen. Die Staatsanwaltschaft hat den Kontext des Gedichts zur Kenntnis genommen, genau wie es das Bundesverfassungsgericht immer fordert. 

Udo Vetter
Rechtsanwalt Vetter: Man hätte den Fall auch in zwei Tagen lösen könnenBild: Udo Vetter

Sehr wichtig finde ich auch, dass mit der Entscheidung gesagt wird, dass die Kunstfreiheit nicht verhandelbar ist und dass auch Dinge, die man als geschmacklos erachtet, durchaus unter die Kunstfreiheit fallen können.

Die Sendung, in der Jan Böhmermann das Gedicht rezitiert, wurde am 31. März ausgestrahlt. Erdogan stellte rund eine Woche später Strafantrag. Wieso hat die Staatsanwaltschaft ein halbes Jahr gebraucht, um zu dem Ergebnis zu kommen, dass kein Verfahren aufgenommen wird?

Ich würde es mal so formulieren: Zu dem Ergebnis hätte man auch nach zwei, drei Tagen kommen können.

Warum hat es dann doch so lange gedauert?

Staatsanwaltschaften sind Behörden, und man kann davon ausgehen, dass auch ein "Fall Böhmermann" im normalen Verwaltungsablauf auf der Prioritätenliste nicht ganz oben steht. Da stehen eilige Sachen, wenn beispielsweise Leute in Untersuchungshaft sind.

Wir haben es bei dem vorliegenden Fall im Prinzip um eine Bagatellstraftat zu tun, auch wenn es sich um ein Staatsoberhaupt handelt. Ich nehme an, dass die Akte eine ganze Zeit auf dem Bearbeitungsstapel gelegen hat, und irgendwann war sie halt mal dran. Das ist der übliche Ablauf.

Damit es überhaupt erst zu dem Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann kommen konnte, musste die Bundesregierung zunächst zustimmen. Das hatten Sie im April in Ihrem Blog kritisiert. Glauben Sie nicht, dass durch die Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft jetzt noch einmal gezeigt wurde, dass die deutsche Justiz eine unabhängige Entscheidung treffen kann?

Meine Kritik war eher justizpolitisch. Man muss da sauber trennen. Auf der einen Seite gibt das Gesetz in Form dieser Ermächtigung der Regierung die Möglichkeit zu sagen, ob man ein Verfahren will oder nicht. Das ist die politische Entscheidung. Die hat mit dem Juristischen eigentlich wenig zu tun.

Und diesbezüglich meine ich nach wie vor, dass es ein Fehler war, dass damals nicht gesagt wurde, wir wollen das schon politisch nicht. Wir wollen nicht, dass über die persönliche Ehre nach türkischem Verständnis in Deutschland diskutiert wird.

Deutschland Jan Böhmermann Stellungnahme zu Gerichtsurteil
In einem Video äußerte Jan Böhmermann sich zu der Entscheidung der StaatsanwaltschaftBild: picture-alliance/dpa/R. Vennenbernd

Dass es jetzt so gekommen ist, ist natürlich letztlich keine schlechte Entwicklung. Das ändert aber nichts daran, dass ich meine, dass die Bundesregierung damals schon den Mut hätte haben, sollen zu sagen, Herr Erdogan soll seine Ehre woanders verteidigen.

Kann Jan Böhmermann jetzt durchatmen oder muss er sich auf weitere rechtliche Schritte von Erdogans Seite gefasst machen?

Strafrechtlich ist die Einstellung des Verfahrens ein wichtiger Etappensieg für Herrn Böhmermann. Nicht nur, weil die Entscheidung der Staatsanwaltschaft sehr klar ausfällt, sondern auch, weil die Begründung sehr ordentlich durchdacht und auch sehr ausführlich ist.

Man kann aber davon ausgehen, dass Herr Erdogan jetzt in eine Beschwerde geht, im sogenannten Klageerzwingungsverfahren. Dann wird das zuständige Oberlandesgericht prüfen, ob die Entscheidung der Staatsanwaltschaft vertretbar ist. Und da muss ich sagen, sie ist nicht nur vertretbar, sondern offenkundig richtig.

Was noch aussteht, ist der zivilrechtliche Prozess in Hamburg. Erdogan will die Äußerungen verbieten lassen. Aber das ist juristisch eine ganz andere Ebene.

In dem jetzt entschiedenen Fall ging es darum, ob der Staat Jan Böhmermann bestraft, sei es mit einer Geld- oder Haftstrafe. Das war auf jeden Fall die heißere Baustelle für Jan Böhmermann. Im Zivilrecht geht es letztlich nur um Geld, Stichwort Anwaltskosten. Das schlimmste, was Böhmermann jetzt passieren könnte, wäre, dass er bei einer Verurteilung künftig das Schmähgedicht nicht mehr rezitieren dürfte.

Udo Vetter ist Fachanwalt für Strafrecht. Seine Webseite "lawblog" betreibt er seit 2003. Im Jahr 2011 wurde er für den Blog mit dem renommierten Grimme-Online-Award ausgezeichnet.

Das Interview führte Greta Hamann.