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Ein Punktsieg für die Demokratie

7. September 2011

Karlsruhe hat Klagen gegen Gesetze zum Euro-Rettungsschirm und zur Griechenlandhilfe abgewiesen, aber die Stellung des Parlaments über den Gesetzestext hinaus gestärkt. Ein Sieg für die Demokratie, meint Peter Stützle.

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Die Karlsruher Richter haben ein kleines Kunststück vollbracht. Sie haben dem Parlament, der Vertretung des deutschen Volkes, Rechte zurückgegeben, die ihm im Zuge der Euro-Rettung zu entgleiten drohten. Und das, ohne die Euro-Rettung selbst zu gefährden.

Peter Stützle (Foto: DW/Pock)
Peter Stützle aus dem Hauptstadtstudio BerlinBild: DW

Genau genommen hätte das Bundesverfassungsgericht das Euro-Stabilitätsmechanismus-Gesetz verwerfen müssen, also jenes Gesetz, mit dem Deutschland dem Euro-Rettungsschirm für überschuldete Staaten zustimmt. Denn dieses Gesetz nimmt dem Deutschen Bundestag die Herrschaft über die Staatsfinanzen aus der Hand, die ihm nach der Verfassung zusteht. Das Haushaltsrecht gilt zu Recht als Königsrecht des Parlaments. Das Gesetz zum Euro-Rettungsschirm erlegt der Bundesregierung aber lediglich auf, sich um das Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages zu "bemühen", bevor sie neuen Leistungen für klamme Euro-Staaten zustimmt. Das bedeutet, dass die Regierung, wenn dieses Bemühen keinen Erfolg hat, dennoch neue Leistungen bewilligen kann.

Die Richter griffen zu einem Trick

Eigentlich ist diese Bestimmung verfassungswidrig. Hätte aber das höchste deutsche Gericht deswegen das ganze Gesetz verworfen, hätte das die laufenden Maßnahmen zur Abwendung einer Euro-Krise gefährdet – mit unabsehbaren Folgen. Also griffen die Richter zu einem Trick: Sie erklärten das Gesetz für verfassungsgemäß, verpflichteten aber die Regierung, den entscheidenden Satz anders zu interpretieren, als er im Wortlaut dasteht. Nämlich so, dass die Bundesregierung ohne vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses keine neuen Bürgschaften übernehmen darf.

In gewisser Weise rennt das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung offene Türen ein. Denn der Bundestag berät von diesem Donnerstag (08.09.2011) an ein Gesetz, das genau eine solche Letztentscheidung des Parlaments für künftige Rettungspakete festlegen wird. Dieses Gesetz kommt, weil im Bundestag das Unbehagen über seine schleichende Entmachtung mittlerweile überhand genommen hat. Die obersten Richter bestätigen und bestärken diese Bestrebungen. Darüber hinaus aber schieben sie auch für die Zukunft einer neuerlichen Entmachtung des Parlaments einen Riegel vor. Ihr Urteil ist ein Punktsieg für die Demokratie.

Autor: Peter Stützle
Redaktion: Nina Werkhäuser