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Diesel-Fahrverbot auch in Berlin

9. Oktober 2018

Auch Berlin bekommt nun Diesel-Fahrverbote. Nach Hamburg, Stuttgart und Frankfurt hat ein Verwaltungsgericht die Hauptstadt dazu verurteilt, elf besonders belastete Straßen für Dieselautos zu sperren.

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Deutschland Verkehrsschild in Berlin | Zone 30 - Luftreinhaltung
Tempo 30 zur Luftreinhaltung auf der Leipziger Straße Bild: Imago/photothek

Diesel-Fahrverbote in Berlin

Berlin muss für mehrere Straßen bis Mitte 2019 ein Diesel-Fahrverbot verhängen. Das Verwaltungsgericht der Hauptstadt verpflichtete die Senatsverwaltung, bis zum 31. März 2019 einen verschärften Luftreinhalteplan mit den entsprechenden Vorschriften zu erlassen. Die Fahrverbote für mindestens elf Straßenabschnitte müssen dann spätestens Ende Juni 2019 verwirklicht werden. Sie gelten für Fahrzeuge mit Motoren der Abgasklassen Euro 1 bis Euro 5.

Mit der Sperrung von elf besonders belasteten Abschnitten großer Straßen soll erreicht werden, dass der Grenzwert für den Schadstoff Stickstoffdioxid eingehalten wird. Dieselautos sind ein Hauptverursacher für schlechte Luft in Städten. Die vom Gericht verfügten Fahrverbote betreffen Diesel-Pkw und Diesel-Lkw. Darunter sind Teile der wichtigen Leipziger Straße und der Friedrichstraße im Zentrum Berlins. Für weitere Abschnitte mit einer Gesamtlänge von weiteren 15 Kilometern muss das Land Berlin außerdem Fahrverbote prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Was macht die Bundesregierung?

"Zwingend notwendige Maßnahmen" dürften nicht mit der Begründung hinausgezögert werden, dass die Ergebnisse weiterer Untersuchungen abgewartet werden sollen, argumentierte der Vorsitzende Richter. Der Berliner Senat hatte bereits Maßnahmen für bessere Luft auf den Weg gebracht, zum Beispiel Tempo-30-Zonen. Richter Ulrich Marticke sagte zugleich, ein Diesel-Fahrverbot für die gesamte Umweltzone, die große Teile der Innenstadt umfasst, sei allerdings nicht zwingend erforderlich. Denn an vielen Orten in der Umweltzone würden die Grenzwerte eingehalten. Geklagt hatte wie in vielen anderen deutschen Städten die Deutsche Umwelthilfe, die ursprünglich ein Diesel-Fahrverbot in der Berliner Umweltzone durchsetzen wollte. Nur mit einem Verbot in einer Gesamtzone ließe sich vermeiden, dass der Verkehr auf andere Straßen ausweiche, in denen dann die Belastung steige.

Deutschland | Skyline Berlin | Nikolaiviertel Fernsehturm
Das Ziel: Bessere Berliner LuftBild: picture-alliance/R. Schlesinger

Die Frage ist nun, ob die Entscheidung den Kurs der Bundesregierung in der Dieselkrise verändert. Das Bundesverkehrsministerium verweist auf die geplanten zusätzlichen Maßnahmen für sauberere Luft in Städten. Die bisherigen Gerichtsurteile beruhten auf älteren Luftreinhalteplänen der Kommunen, sagte ein Ministeriumssprecher. "Das Urteil zeigt einmal mehr: Wir brauchen aktualisierte Luftreinhaltepläne, die alle vom Bund angebotenen Maßnahmen ausschöpfen."

Die große Koalition hatte sich nach langem Ringen auf neue Maßnahmen geeinigt, um Fahrverbote zu verhindern. Neue Kaufanreize sowie technische Nachrüstungen zielen auf 14 besonders belastete Städte wie München und Stuttgart. Vor allem bei den Nachrüstungen sind aber noch viele Fragen offen.

Deutsche Umwelthilfe begrüßt Urteil

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sprach nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts von einem "guten Tag für saubere Luft." Geschäftsführer Jürgen Resch sagte, die Verbote müssten nun vom Berliner Senat schnell umgesetzt werden. Die Bürger brauchten Planungssicherheit. Die Bundesregierung sei mit ihrem Diesel-Kompromiss gescheitert. Die große Koalition hatte sich für 14 besonders belastete Städte auf Maßnahmen wie Kaufanreize für neue Autos geeinigt - Berlin ist in dieser Liste aber nicht enthalten. Resch forderte einen erneuten "Dieselgipfel" der Bundesregierung, bei dem auch Umweltverbände mit am Tisch sitzen müssten. Die DUH hatte vor Gericht für Fahrverbote geklagt. Resch bedauerte, dass es nicht gelungen sei, Sperrungen für die gesamte Umweltzone, die die Berliner Innenstadt umfasst, zu erreichen. 

Der Anwalt des Berliner Senats bezeichnete die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als "ausgewogenes Urteil." Frank Fellenberg sagte, die Deutsche Umwelthilfe habe ein flächendeckendes Fahrverbot im gesamten Innenstadtbereich verlangt. Das Gericht habe aber Sperrungen nur für einzelne Straßenabschnitte verhängt. Es habe außerdem den Zeitplan des Landes akzeptiert, bis zum März 2019 einen neuen Luftreinhalteplan zu beschließen.

tko/hb (dpa, rtr)