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Die Legislative

3. November 2006

Im Ausland wird das Parlament der USA neben dem scheinbar alles überragenden Präsidenten oft wenig wahrgenommen. Dennoch hat es weitreichende Rechte wie zum Beispiel die Budgethoheit und das Recht der Kriegserklärung.

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Der Kongress auf dem Capitol Hill in Washington, D. C.Bild: Illuscope

Budgethoheit

Die Legislative - also der Kongress - setzt sich aus gewählten Repräsentanten aller 50 Bundesstaaten zusammen. Laut Verfassung hat der aus zwei Kammern bestehende US-Kongress die Budgethoheit sowie das Recht zur Gesetzesinitiative. Es wird allgemein behauptet, der Kongress nehme Einfluss auf die amerikanische Politik, indem er den "Geldhahn auf- oder zudrehe". Allein dem Kongress kommt das Recht zu, Bundesgesetze zu erlassen, Kriegserklärungen auszusprechen und Verträge mit fremden Ländern zu unterzeichnen.

Amtszeiten

Die Mitglieder des Repräsentantenhauses werden für zwei Jahre gewählt. Jeder Repräsentant vertritt einen Wahlbezirk seines Bundesstaates. Die Anzahl der Wahlbezirke wird durch eine alle zehn Jahre durchgeführte Volkszählung festgelegt. Senatoren werden für sechs Jahre gewählt. Ihre Wahlen finden gestaffelt statt, d.h. alle zwei Jahre wird ein Drittel des Senats neu gewählt. Die Verfassung sieht vor, dass der Vizepräsident dem Senat vorsteht. Er hat dabei kein Stimmrecht, außer bei Stimmengleichheit.

Vorsitz

Für den Fall der Abwesenheit des Vizepräsidenten, benennt der Senat einen Pro-Tempore-Vorsitzenden, d. h. einen Vorsitzenden auf Zeit. Die Mitglieder des Repräsentantenhauses wählen ihren eigenen Vorsitzenden, den "Sprecher des Hauses". Der Sprecher und der Pro-Tempore-Vorsitzende sind Mitglieder der jeweils stärksten Partei ihrer Kammer.

Gesetzgebung in zwei Kammern

Um Gesetz werden zu können, muss eine Gesetzesvorlage sowohl das Repräsentantenhaus als auch den Senat durchlaufen haben. Die Vorlage wird zunächst in einer der beiden Kammern vorgestellt, von einem oder mehreren Ausschüssen geprüft, abgeändert, im Ausschuss abgelehnt oder angenommen und danach in einer der beiden Kammern diskutiert. Sobald sie in dieser Kammer angenommen ist, wird sie an die andere Kammer weitergeleitet. Erst wenn beide Kammern die gleiche Version der Gesetzesvorlage angenommen haben, wird sie dem Präsidenten zur Zustimmung vorgelegt.

(Mit freundlicher Unterstützung der US-amerikanischen Botschaft in Berlin)