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Die Eckpfeiler des Einwanderungsgesetzes

Karin Jäger16. Dezember 2002

Bislang wurde der Zuzug von Ausländern nach Deutschland über das Ausländergesetz oder über das Asylgesetz geregelt. Das Einwanderungsgesetz soll jetzt eine einheitliche Rechtsgrundlage schaffen.

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Schlangestehen für eine AufenthaltserlaubnisBild: AP

In Paragraf 1 wird die Steuerung und Begrenzung definiert - die Integrationsfähigkeit soll dabei ebenso bewertet werden wie die Berücksichtigung der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen. Vorrang vor der Anwerbung von Ausländern hat aber nach wie vor die Ausbildung und Qualifikation von deutschen Arbeitslosen und ausländischen Arbeitskräften, die bereits in Deutschland leben.

"Qualifizierte Einwanderung"

Einwanderung von Arbeitskräften soll nur dann erlaubt sein, wenn keine negativen Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt zu befürchten sind. Die Arbeitsgenehmigung und die Aufenthaltserlaubnis werden befristet erteilt. Hoch qualifizierte Ausländer sollen jedoch grundsätzlich unbegrenzt einwandern dürfen. Ausländischen Studenten wird bei Bedarf nach deren Hochschulabschluss die Arbeitsaufnahme in Deutschland ermöglicht.

Investoren ins Land holen

Auch für die Ansiedlung ausländischer Unternehmer wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen. Wenn ein wirtschaftliches oder regionales Interesse besteht, Investitionen von mindestens eine Million Euro getätigt und wenigstens zehn Arbeitsplätze geschaffen werden, sind die Bedingungen erfüllt.

Neu geregelt: die Familienzusammenführung

Ausländische Kinder dürfen nach dem Zuwanderungsgesetz höchstens zwölf Jahre alt sein, um aus dem Ausland zu ihren in Deutschland lebenden Eltern zu ziehen. In Ausnahmefällen dürfen Kinder auch älter sein. Wandern Kinder zusammen mit ihren Eltern nach Deutschland ein, dürfen sie bis zu 18 Jahre alt sein. Sie müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorweisen. Zumindest ein Elternteil muss anerkannter Asylberechtigter oder politisch Verfolgter sein.

Weiterhin Abschiebeschutz für politisch Verfolgte

Flüchtlinge, die in ihrem Land politisch oder von sogenannten "nichtstaatlichen Organisationen" wie Banden und Terrorgruppen oder auf Grund ihres Geschlechtes verfolgt werden, erhalten weiter garantierten Abschiebeschutz.

Arbeitsaufnahme erleichtert

Der Status der "Duldung" wird abgeschafft. Die 250.000 geduldeten Ausländer in Deutschland können somit leichter in einen Job vermittelt werden. Abgeschafft wird auch das generelle Arbeitsverbot für Asylbewerber. Die Sozialleistungen für Asylbewerber werden eingeschränkt, um Asylverfahren zu beschleunigen.

Die Bundesländer werden ermächtigt, Kommissionen einzusetzen, die Aufenthaltsgenehmigungen erteilen oder verlängern können. Dazu müssen aber dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen.

Integrationskurse sind Pflicht

Per Gesetz müssen Einwanderer in Zukunft an Integrationskursen teilnehmen, in denen sie die mit der deutschen Sprache, Geschichte, Kultur und den Grundlagen des Rechtssystems vertraut gemacht werden. Das Gesetz sieht vor, dass die Zuwanderer sich selbst an den Kosten beteiligen sollen.